Personalausweis

    Neuer Personalausweis

    Hinweise für Salzkotten

    Beschreibung

    Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.

    Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_73c2c86a431ca8fe711b8e895989de56

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst 3.3 - Bürgerservice & Meldeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 8

    33154 Salzkotten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5258 507-0

    Fax: +49 5258 507-1900

    E-Mail: fachdienst-3.3@salzkotten.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Salzkotten

    • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
    • alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Passfoto (maximal 1 Jahr alt)
    • bei der Antragsstellung von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten benötigt (Vater, Mutter oder ggf. Betreuer; siehe Hinweise)

    Formulare

    Hinweise für Salzkotten

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Salzkotten

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Salzkotten

    Fristen

    Gültigkeit:

    • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
    • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Salzkotten

    Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die gesamte Bearbeitung dauert in der Regel ca. 3 Wochen. Wenn Sie früher einen Ausweis benötigen, kann Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden (siehe vorläufiger Personalausweis).

    Kosten

    Hinweise für Salzkotten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Salzkotten

    • Sie müssen Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, wenn wir Ihnen das neue aushändigen.
    • Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren muss der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) gestellt werden. Können nicht beide Elternteile persönlich vorsprechen, sind die schriftlichen Zustimmungen des anderen Elternteiles und dessen Personalausweis vorzulegen. Es ist auch möglich, wenn ein Elternteil bei der Beantragung, das andere bei der Abholung erscheint.
    • Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichtes muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Salzkotten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de