Personalausweis

    Neuer Personalausweis

    Hinweise für Hövelhof

    Beschreibung

    Hinweise für Hövelhof

    Den Antrag auf einen Personalausweis können Sie im Bürgerservice / Einwohnermeldeamt stellen.

    Behinderte, Kranke oder Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerservice (05257/5009-0) aufzunehmen.

    Informationen zu Ihrem Personalausweis und dem Online-Ausweis finden Sie unter dem Personalausweisportal.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_275dd3d140bbd2442ee1c2887f2a3a5b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice / Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 14

    33161 Hövelhof

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05257 5009-0

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice / Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 14

    33161 Hövelhof

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05257 5009-0

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hövelhof

    Mitzubringen sind:

    • Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist,
    • und/oder Ihren Kinderreisepass und/oder Ihren Reisepass,
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)

    Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Reisepass oder Ihre Geburtsurkunde mit.

    Besitzen Sie keines der oben genannten Dokumente, bitten wir Sie sich vorab zu erkundigen unter der Telefonnummer 05257/50090.

    Im Falle, dass Sie Ihr biometrisches Lichtbild selber machen, bitten wir Sie, die Größe von 35 mm x 45 mm einzuhalten. Unter folgendem Link sehen Sie die Auswahlkriterien.

    Bei der Antragsstellung einer Person unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung unter 16 Jahren zwingend notwendig. Besteht eine Betreuung benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.

    Die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten steht Ihnen unter Downloads zur Verfügung.

    Formulare

    Hinweise für Hövelhof

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hövelhof

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hövelhof

    Fristen

    Gültigkeit:

    • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
    • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hövelhof

    Kosten

    Hinweise für Hövelhof

    Antragsteller unter 24 Jahren zahlen 22,80 €. (6 Jahre gültig)
    Antragsteller über 24 Jahren zahlen 37,00 €. (10 Jahre gütig)

    Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
    Barzahlung oder EC-Kartenzahlung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
     

    1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?

    • Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
      • der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
      • vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
      • ein gültiger Reisepass vorhanden ist

    2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?

    • Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

    3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?

    • Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).

    4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?

    • Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.

    5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?

    • Ja, dies sind:
      • Unterschrift
      • Größe, Farbe der Augen
      • Seriennummer

    6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?

    • Ja, dies sind auf Wunsch:
      • elektronische Signatur
      • 2 Fingerabdrücke 

    7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?

    • Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

    8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?

    • Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
    • Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?

    • Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hövelhof

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hövelhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de