Neuer Personalausweis
Hinweise für Hövelhof
Beschreibung
Hinweise für Hövelhof
Den Antrag auf einen Personalausweis können Sie im Bürgerservice / Einwohnermeldeamt stellen.
Behinderte, Kranke oder Gebrechliche, die nicht persönlich erscheinen können, werden gebeten, telefonisch oder durch eine Vertrauensperson Kontakt mit dem Bürgerservice (05257/5009-0) aufzunehmen.
Informationen zu Ihrem Personalausweis und dem Online-Ausweis finden Sie unter dem Personalausweisportal.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05257 5009-0
E-Mail: info@hoevelhof.de
Bürgerservice / Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05257 5009-0
E-Mail: info@hoevelhof.de
erforderliche Unterlagen
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Mitzubringen sind:
- Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist,
- und/oder Ihren Kinderreisepass und/oder Ihren Reisepass,
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate)
Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, bringen Sie bitte Ihren Reisepass oder Ihre Geburtsurkunde mit.
Besitzen Sie keines der oben genannten Dokumente, bitten wir Sie sich vorab zu erkundigen unter der Telefonnummer 05257/50090.
Im Falle, dass Sie Ihr biometrisches Lichtbild selber machen, bitten wir Sie, die Größe von 35 mm x 45 mm einzuhalten. Unter folgendem Link sehen Sie die Auswahlkriterien.
Bei der Antragsstellung einer Person unter 16 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung unter 16 Jahren zwingend notwendig. Besteht eine Betreuung benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.
Die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten steht Ihnen unter Downloads zur Verfügung.
Formulare
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Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen über 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
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Die Lieferzeit beträgt ca. 2 bis 3 Wochen.
Nach Fertigstellung des Ausweises durch die Bundesdruckerei erhalten Sie von dieser den sogenannten PIN/PUK-Brief mit Ihrer PIN- und der PUK-Nummer, die Sie zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigen, und auch Ihr Sperrkennwort (bitte sorgfältig aufbewahren!). In der Regel können Sie nach Erhalt des Briefes den Ausweis in der Zentrale des Rathauses abholen.
Der Personalausweis ist in der Regel persönlich abzuholen. Sollten Sie verhindert sein, können Sie eine Person bevollmächtigen Ihren Personalausweis abzuholen.
Bei der Abholung ist Ihr bestehender Personalausweis (auch wenn er bereits ungültig ist), die Abholvollmacht sowie das Ausweisdokument der bevollmächtigten Person vorzulegen.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen. Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 oder online einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015
Stichwörter
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