Personalausweis

    Neuer Personalausweis

    Hinweise für Lübbecke

    Beschreibung

    Hinweise für Lübbecke

    Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind.

    In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser ist dann in der Regel drei Monate gültig.

    Seit dem 02.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke im Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises verpflichtend.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d8b30a5b8337b5162f99d84406f5c585

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bereich Ordnung und Soziales / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishausstr. 2-4

    32312 Lübbecke

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lübbecke

    • das bisherige Dokument (Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass)
    • ein aktuelles, biometrisches Passbild im Format 35 x 45 mm
    • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
    • bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis): die Zustimmung beider Elternteile

    Formulare

    Hinweise für Lübbecke

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lübbecke

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lübbecke

    Fristen

    Gültigkeit:

    • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
    • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lübbecke

    Kosten

    Hinweise für Lübbecke

    • Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 22,80 € (Laufzeit: 6 Jahre).
    • Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 37,00 € (Laufzeit: 10 Jahre).
    • Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 € (Gültigkeit: 3 Monate).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
     

    1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?

    • Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
      • der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
      • vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
      • ein gültiger Reisepass vorhanden ist

    2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?

    • Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

    3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?

    • Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).

    4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?

    • Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.

    5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?

    • Ja, dies sind:
      • Unterschrift
      • Größe, Farbe der Augen
      • Seriennummer

    6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?

    • Ja, dies sind auf Wunsch:
      • elektronische Signatur
      • 2 Fingerabdrücke 

    7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?

    • Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

    8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?

    • Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
    • Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?

    • Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lübbecke

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de