Personalausweis

    Neuer Personalausweis

    Hinweise für Hille

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden deutschen Staatsangehörigen Ausweispflicht, die nur durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt werden kann.

    Der Personalausweis kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. 

    Ausnahmsweise kann die Antragstellung auch am Nebenwohnsitz erfolgen, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird und eine Ermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine erhöhte Gebühr zu entrichten ist.

    Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift, die digital erfasst wird, notwendig.


    Fingerabdrücke sind ab dem 02.08.2021 PFLICHT!

    Grundsätzlich kann man ab dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis selbst beantragen.

    Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit von Personalausweisen 
    6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.

    Bevor Sie die Online-Funktion des Personalausweises nutzen können, muss die vorläufige 5-stellige PIN durch eine 6-stellige PIN Ihrer Wahl ersetzt werden. Dies können Sie bei der Abholung des Ausweises (erstmalig gebührenfrei) bzw. am PC, Tablet oder Smartphone mithilfe eines geeigneten Lesegeräts vornehmen.

    Wenn Sie kurzfristig einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt 3 Monate, eine Verlängerung ist nicht zulässig. Der vorläufige Ausweis wird Ihnen sofort ausgestellt.

    Braille-Aufkleber:

    Die Einführung dieser Braille-Aufkleber soll Menschen mit einer starken Sehbeeinträchtigung künftig die Unterscheidung von Personalausweisen, eAT oder eID-Karten von anderen Karten, z. B. im Portemonnaie, erleichtern.

    Auf Antrag wird durch die zuständige Behörde ein solcher Braille-Aufkleber auf das Dokument aufgebracht. Dies kann entweder sofort bei Ausgabe des Dokuments oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fa41d7bd4b15d47362c31153d1249f57

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-225

    E-Mail: buergerbuero@hille.de

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hille

    • gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel. Kurz vor dem Termin können Sie im Foyer des Rathauses digitale Passfotos für die Beantragung von Lichtbilddokumenten entsprechend allen aktuellen Vorgaben gegen eine Gebühr von 10 Euro erstellen. Das Gerät passt sich automatisch an die Körpergröße an. Es ist jedoch erforderlich, dass sich die Person, beispielweise kleine Kinder, alleine vor dem Gerät befinden, ohne Hilfestellung einer weiteren Person. 
    • Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)
    • bei unter 18-jährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich, ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein
    • gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (nähere Auskünfte dazu erhalten Sie in Ihrem zuständigen Bürgerservice)

    (Anforderungen an das Lichtbild: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32 - 36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)

    Formulare

    Hinweise für Hille

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hille

    Bei der Beantragung eines Personalausweises und/oder eines Reisepasses wird Ihnen eine Ausweis-Nr. mitgeteilt. Mit dieser Nummer und Ihrem Geburtsdatum können Sie sich online über den Status der Bearbeitung informieren; siehe verwandte Dienstleistung "Ausweisdokumente Statusabfrage".

    Fristen

    Gültigkeit:

    • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
    • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hille

    Kosten

    Hinweise für Hille

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hille

    Personalausweis verloren / Personalausweis wiedergefunden

    Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Bürgerbüro angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hille

    Ihr Personalausweis kann mehr! 

    Mit der Online-Ausweis-Funktion - der digitalen Erweiterung Ihres Personalausweises - weisen Sie Ihre Identität im Internet nach.

    Der neue eID-Flyer vom Bundesinnenministerium des Innern und für Heimat informiert Sie über die Nutzung und wie Ihre persönlichen Daten dabei geschützt sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de