Personalausweis

    Neuer Personalausweis

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Alle Deutschen, die in Bad Oeynhausen ihren Hauptwohnsitz haben, müssen einen Personalausweis persönlich bei der Bürgerberatung beantragen.

    Bei Beantragung eines Personalausweises vor dem 16. Lebensjahr muss jedoch das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen (entweder durch persönliche Vorsprache oder Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils mit zusätzlicher Kopie des Ausweises oder Passes). Die persönliche Vorsprache von mindestens einer sorgeberechtigten Person ist jedoch zwingend erforderlich.

    Ab dem 2. August 2021 ist für die Beantragung von Personalausweisen die Abgabe von Fingerabdrücken verpflichtend.

    Gültigkeit

    • Für Personen über 24 Jahren ist der Ausweis 10 Jahre gültig.
    • Für Personen unter 24 Jahren ist der Ausweis 6 Jahre gültig.

    Bitte beachten Sie, wenn die Person auf dem Foto nicht mehr eindeutig identifiziert werden kann, verliert das Ausweisdokument auch vor dem Ablaufdatum die Gültigkeit. Grade bei Kindern kann sich das Gesichtsbild schnell verändern und eine Identifizierung ist auch vor dem Erreichen des Ablaufdatums nicht mehr möglich ist. Bei Kleinkindern kann dieses bereits nach mehreren Monaten eintreten. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Reisebeginn ein neues Ausweisdokument zu beantragen. Damit vermeiden Sie Probleme bei der Ein- und Ausreise. 

    Online-Terminvergabe für das Bürgerbüro

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9b5d146f18030d213dee2c3b09fd9dd5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 8

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14 - 1111

    Fax: Fax: +49(0)5731 14 - 1920

    E-Mail: buergerbuero@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    • biometrisches Lichtbild*
    • Bisheriger Personalausweis und Reisepass
    • Geburts- oder Heiratsurkunde (bei erstmaliger Beantragung)

    Zusätzlich bei Minderjährigen:

     

    *Das biometrische Lichtbild sollte nicht älter als ein Jahr alt sein und sollte von einem Fotografen oder in einer Fotobox gemacht werden.

    Fotos, welche älter als ein Jahr sind oder nicht den biometrischen Anforderungen entsprechen, werden abgelehnt.

    Ein Self-Service-Terminal für Passfotos befindet sich im Wartebereich. Hiermit können Sie vor Ort digital ein Passfoto aufnehmen. Die Kosten hierfür betragen 6,00€. Die Mindestgröße zur Benutzung beträgt 1,20 Meter!

    Formulare

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Fristen

    Gültigkeit:

    • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
    • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    • Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens zwei bis drei Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
    • Den Status Ihrer Ausweisbestellung können Sie hier abfragen. 

    Kosten

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    • Personalausweis unter 24 Jahre 22,80 €.
    • Personalausweis ab 24 Jahre 37,00 €.
    • Vorläufiger Personalausweis 10,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
     

    1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?

    • Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
      • der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
      • vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
      • ein gültiger Reisepass vorhanden ist

    2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?

    • Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

    3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?

    • Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).

    4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?

    • Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.

    5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?

    • Ja, dies sind:
      • Unterschrift
      • Größe, Farbe der Augen
      • Seriennummer

    6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?

    • Ja, dies sind auf Wunsch:
      • elektronische Signatur
      • 2 Fingerabdrücke 

    7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?

    • Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

    8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?

    • Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
    • Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?

    • Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    • Einverständniserklärung für die Ausstellung eines Personalausweises/Reisepasses bei Minderjährigen
    • Ausweis-Statusabfrage
    • Internetseite des Bundesministerium
    • Internetangebot zum neuen Personalausweis
    • Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher
    • Passbild Schablone für Personen ab einem Alter von 10 Jahren Foto-Mustertafel 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de