Neuer Personalausweis
Hinweise für Lemgo
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Das persönliche Erscheinen des Antragstellers/der Antragstellerin ist aufgrund der notwendigen Unterschrift und der Aufnahme der Fingerabdrücke notwendig. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters bei Antragstellung erforderlich. Ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter, Vormund) muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind.
In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser ist in der Regel drei Monate gültig.
Ihren neuen Personalausweis erhalten Sie automatisch mit der Online-Ausweisfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich sicher im Internet oder an Automaten aus. Sie erledigen Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Seit dem 02.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke im Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises verpflichtend.
Bei Fragen rund um den Ausweis beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, 35 mm breit und 45 mm hoch.
- Den alten Personalausweis
- Bei Verlust oder Diebstahl bitte die Geburtsurkunde / das Familienstammbuch mitbringen
- Ggf. den Kinderpass in Verbindung mit der Geburtsurkunde / dem Familienstammbuch
- Bei Personen unter 16 Jahren eine Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. der Sorgeberechtigten.
- Bei Personen unter 16 Jahren muss mindestens ein Elternteil bei der Antragsstellung anwesend sein.
Formulare
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Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen über 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten:
- 37,00 € für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- 22,80 € für Antragsteller unter 24 Jahren
- 10,00 € für den vorläufigen Personalausweis
(Kartenzahlung bevorzugt)
Hinweise (Besonderheiten)
Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?
- Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
- der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
- vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
- ein gültiger Reisepass vorhanden ist
2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?
- Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?
- Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).
4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?
- Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.
5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?
- Ja, dies sind:
- Unterschrift
- Größe, Farbe der Augen
- Seriennummer
6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?
- Ja, dies sind auf Wunsch:
- elektronische Signatur
- 2 Fingerabdrücke
7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?
- Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?
- Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
- Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?
- Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Lemgo
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist in der Regel am Hauptwohnsitz zu stellen.
Gültigkeitsdauer:
- der Personalausweis ist zehn Jahre gültig;
- bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre
Bitte beachten Sie, dass Ihnen der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion durch die Bundesdruckerei zugestellt wird. Die Abholung des Ausweisdokumentes kann erst erfolgen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt. Sollte es Ihnen nicht möglich sein Ihren Personalausweis persönlich abzuholen, benutzen Sie bitte die Vollmacht bei den Downloads.
Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Personalausweises stellt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015
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