Personalausweis

    Neuer Personalausweis

    Hinweise für Lage

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Deutsche Staatsbürger:innen ab dem 16. Lebensjahr müssen sich jederzeit mit gültigem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
    Den Personalausweis kann man auch schon vor dem 16. Lebensjahr erhalten.
    Dann muss jedoch das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen (entweder durch persönliche Vorsprache oder Einverständniserklärung mit beglaubigter Unterschrift).

    Der Antrag ist persönlich zu stellen.
    Da Ihre eigenhändige Unterschrift und die Abgabe der Fingerabdrücke erforderlich ist, können Sie sich nicht vertreten lassen. Der Ausweis kann jedoch durch den/die Antragsteller:in oder eine/n Bevollmächtigte/n abgeholt werden.

    Bei Namensänderungen (z.B. durch Eheschließungen) ist ein neuer Personalausweis zu beantragen.
     
    Alle Deutschen, die in Lage ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Personalausweis im Bürgerservice der Stadt Lage beantragen.


    Gültigkeit:

    •   6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
    • 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c766153d42b4c9600f7ae432e31c8a1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    Fax: 05232 601-9330

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • Ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
      im Format 35 mal 45 Millimeter mit einem hellen Hintergrund - nicht älter als 2 Jahre!
    • Ihren alten Personalausweis - ersatzweise (falls der Personalausweis nicht auffindbar ist) Ihren Reisepass
    • bei der Erstausstellung eines Personalausweises: den Kinderausweis beziehungsweise Kinderreisepass
    • bei einer erstmaligen Ausstellung in Lage: Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. das Familienstammbuch
    • Bei Personen unter 16 Jahren eine Einverständniserklärung bzw. Zustimmungserklärung beider Elternteile oder der Sorgeberechtigten

    Formulare

    Hinweise für Lage

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lage

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lage

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lage

    Fristen

    Hinweise für Lage

    Gültigkeit:

    • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
    • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lage

    Kosten

    Hinweise für Lage

    • 37,00 Euro für Antragsteller ab 24 Jahren
    • 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
    • 10,00 Euro für den vorläufigen Personalausweis
    • 13,00 Euro Zusatzgebühr (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)


    Weitere Gebührenregelungen:

    Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion, ändern der PIN im Bürgerservice, ändern der Anschrift bei Umzügen, Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
     

    1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?

    • Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
      • der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
      • vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
      • ein gültiger Reisepass vorhanden ist

    2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?

    • Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

    3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?

    • Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).

    4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?

    • Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.

    5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?

    • Ja, dies sind:
      • Unterschrift
      • Größe, Farbe der Augen
      • Seriennummer

    6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?

    • Ja, dies sind auf Wunsch:
      • elektronische Signatur
      • 2 Fingerabdrücke 

    7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?

    • Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

    8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?

    • Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
    • Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?

    • Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.

     

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de