Neuer Personalausweis
Hinweise für Blomberg
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Wer deutscher Staatsangehöriger und in der Stadt Blomberg gemeldet ist, der muss einen Personalausweis in der Nelkenstadt beantragen. Pflicht ist ein Personalausweis ab dem 16. Lebensjahr, die Pflicht entfällt nur für diejenigen, die einen gültigen Reisepass besitzen.
Den Personalausweis kann man auch schon vor dem 16. Lebensjahr erhalten. Dann muss jedoch die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorliegen.
Möglich sind bei uns die Erstausstellung, die Neuausstellung bei Ablauf der Gültigkeit und in dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser ist dann in der Regel drei Monate gültig.
Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Personalausweises stellt.
Umfangreiche Informationen zu Einreisebestimmungen, Reisemedizin und aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes
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Ansprechpartner
Bürgerbüro (Bürgerservice und Ordnung)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05235 504-444
Fax: 05235 504-450
erforderliche Unterlagen
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Mitzubringen sind bei der Beantragung:
- Ausweisdokument (beispielsweise alter Ausweis / Kinderreisepass/ Geburtsurkunde)
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- ggfls. Abstammungs- beziehungsweise Heiratsurkunde
- ggfls. Einbürgerungsurkunde
- ggfls. Einverständniserklärung Sorgeberechtigte (bis zum 16. Lebensjahr)
Formulare
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Voraussetzungen
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- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen über 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
- 37,00 € für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- 22,80 € für Antragsteller unter 24 Jahren
- 10,00 € für den vorläufigen Personalausweis
Hinweise (Besonderheiten)
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Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?
- Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
- der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
- vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
- ein gültiger Reisepass vorhanden ist
2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?
- Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?
- Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).
4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?
- Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.
5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?
- Ja, dies sind:
- Unterschrift
- Größe, Farbe der Augen
- Seriennummer
6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?
- Ja, dies sind auf Wunsch:
- elektronische Signatur
- 2 Fingerabdrücke
7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?
- Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?
- Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
- Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?
- Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Blomberg
Seit dem 02.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke im Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises verpflichtend.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist in der Regel am Hauptwohnsitz zu stellen.
Für Jugendliche unter 12 Jahren wird in der Regel ein Kinderreisepass benötigt.
Das persönliche Erscheinen des Antragstellers/der Antragstellerin ist aufgrund der notwendigen Unterschrift und der Aufnahme der Fingerabdrücke erforderlich. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) muss bei Antragstellung anwesend sein.
Gültigkeitsdauer:
- der Personalausweis ist zehn Jahre gültig;
- bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre,
Bitte beachten Sie, dass Ihnen der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion durch die Bundesdruckerei zugestellt wird. Die Abholung des Ausweisdokumentes kann erst erfolgen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt. Sollte es Ihnen nicht möglich sein Ihren Personalausweis persönlich abzuholen, benutzen Sie bitte die "Vollmacht zum Abholen des Personalausweises".
Geltungsbereich: Der Personalausweis ist grundsätzlich zum Gebrauch im Inland bestimmt. Er ist Passersatz für Bürger der Europäischen Union und genügt beim Überschreiten einer nationalen Grenze innerhalb der EU.
Sofern Sie Ihren PIN-Brief nicht erhalten haben oder nicht mehr besitzen, können Sie einen erstmaligen bzw. neuen PIN beantragen (nur persönlich).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015
Stichwörter
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