Neuer Personalausweis
Hinweise für Spenge
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Eine Onlinebeantragung ist aus rechtlichem Gründen leider nicht möglich.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro über die "Online-Terminvergabe".
Alternativ kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten ins Rathaus (eventuelle Wartezeit einplanen).
Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jede*n deutsche*n Staatsangehörige*n eine Ausweispflicht, die nur durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt werden kann.
- Der Personalausweis kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
- Ausnahmsweise kann die Antragstellung auch am Nebenwohnsitz erfolgen, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird und eine Ermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine erhöhte Gebühr zu entrichten ist.
Allgemeine Hinweise:
- Fingerabdrücke sind ab dem 02.08.2021 PFLICHT!
- Wenn der Ausweis kurzfristig benötigt wird, kann zusätzlich zum normalen Personalausweis ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden. Er ist drei Monate gültig.
Online-Ausweisfunktion:
- Bevor Sie die Online-Funktion des Personalausweises nutzen können, muss der vorläufige 5-stellige PIN durch einen 6-stelligen PIN Ihrer Wahl ersetzt werden.
Dies können Sie bei der Abholung des Ausweises (erstmalig gebührenfrei) bzw. am PC, Tablet oder Smartphone mithilfe eines geeigneten Lesegeräts vornehmen. - Wenn Sie den Online-Ausweis nutzen möchten, ihn aber erst noch aktivieren müssen, können Sie das online auf der Internetseite
www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de erledigen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Spenge
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zu Ihrem Termin im Bürgerbüro mit
- gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten den Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Fotomustertafel der Bundesdruckerei (siehe Downloads)
- Personenstandsurkunde
- Geburtsurkunde (wenn Sie ledig sind) oder
- Heiratsurkunde und falls vorhanden ein Namensänderungsnachweis (wenn Sie verheiratet oder geschieden sind)
- bei unter 16-jährigen ist die schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten erforderlich, ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein
- gegebenenfalls ein Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (z.B. Vertriebenenausweis und Registrierschein oder Einbürgerungsurkunde, nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro)
Anforderungen an das Lichtbild:
- schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimetern im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei (siehe Downloads).
Formulare
Hinweise für Spenge
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Spenge
Ausstellung eines Personalausweises
- § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Gültigkeitsdauer
- § 6 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Gebühren
- § 1 Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung (PAuswGebV)
Verfahrensablauf
Hinweise für Spenge
- Nach Beantragung ihres Personalausweises dauert es ca. 3-6 Wochen bis dieser bei Ihrer Meldebehörde ankommt.
- Anschließend können Sie Ihren neues Ausweis im Bürgerbüro der Stadt Spenge abholen.
Fristen
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen über 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Spenge
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Spenge
Personalausweis verloren / Personalausweis wiedergefunden
- Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen, wegen möglichen Missbrauchs, so schnell wie möglich persönlich im Bürgerbüro angezeigt werden. Bei Minderjährigen muss dies durch den/die Sorgeberechtigte/n geschehen.
Braille-Aufkleber:
- Die Einführung dieser Braille-Aufkleber soll Menschen mit einer starken Sehbeeinträchtigung künftig die Unterscheidung von Personalausweisen, eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) oder eID-Karten (Personalausweis mit Online Ausweisfunktion) von anderen Karten, z.B. im Portemonnaie, erleichtern.
- Auf Antrag wird durch die zuständige Behörde ein solcher Braille-Aufkleber auf das Dokument aufgebracht. Dies kann entweder sofort bei Ausgabe des Dokuments oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Weitere Informationen
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Gültigkeit eines Personalausweises
- Allgemein ist ein Personalausweis 10 Jahre gültig.
- Bei Personen unter 24 Jahren ist der Personalausweis 6 Jahre gültig
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015
Stichwörter
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