Neuer Personalausweis
Hinweise für Hörstel
Beschreibung
Hinweise für Hörstel
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet und die Fingerabdrücke abgegeben werden müssen. Auch Kinder und Jugendliche müssen bei der Antragstellung anwesend sein.
Zur Beantragung eines Personalausweises ist bei Kindern und Jugendlichen, die noch keine 16 Jahre alt sind, die Zustimmung beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigten notwendig.
Der Personalausweis wird nur an die Eltern oder die Sorgeberechtigten ausgehändigt, solange der Betroffene das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr), Größe 45 x 35 mm, Hochformat, mit hellem Hintergrund
Achtung: Bei Personen mit sehr hellem Haar, sollte der Hintergrund nicht zu hell sein, da sonst kein Kontrast zwischen Haar und Hintergrund besteht.
Biometrische Lichtbilder können in der Passbehörde (Sünte-Rendel-Straße) aufgenommen werden.
- der alte Personalausweis oder Kinderreisepass, auch wenn dieses Dokument bereits abgelaufen ist.
- bei Erstausstellung des Ausweisdokumentes, oder wenn diese gestohlen wurden oder verloren gegangen sind, ist ein anderes Lichtbilddokument sowie das Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen.
Formulare
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Voraussetzungen
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- Der Antragsteller muss Deutscher sein.
- Der Antragsteller muss in der Stadt gemeldet sein.
- Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Gültigkeitsdauer:
- bei Personen bis 24 Jahren = 6 Jahre
- bei Personen über 24 Jahren = 10 Jahre
Verlängerungen sind nicht möglich!
Bearbeitungsdauer
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Personalausweise werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 3-4 Wochen. Die Gemeinde hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche, von der Ausweisbehörde ausgestellten Vollmacht vertreten lassen.
Bei vorläufigen Personalausweisen gibt es nach Feststellung der Identität keine Wartezeiten. Ein vorläufiger BPA wird zusammen mit dem "normalen" Personalausweis beantragt.
Kosten
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Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80€
Ab dem 24. Lebensjahr: 37€
Vorläufiger Personalausweis: 10€
Die Gebühr ist jeweils bei der Beantragung zu entrichten.
Die Gebührenregelungen zum Personalausweis ergeben sich aus der Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV http://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/).
Hinweise (Besonderheiten)
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Statusabfrage Personaldokument online
Mit diesem Online-Service können Sie den Bearbeitungsstand Ihres beantragten Personaldokumentes abfragen.
Bitte geben Sie die Seriennummer des beantragten hoheitlichen Dokumentes ein. Die Seriennummer finden Sie auf einem bei Antragstellung ausgehändigten Infoblatt.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015
Stichwörter
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