Personalausweis

    Neuer Personalausweis

    Hinweise für Hörstel

    Beschreibung

    Hinweise für Hörstel

    Allgemeine Informationen

    Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet und die Fingerabdrücke abgegeben werden müssen. Auch Kinder und Jugendliche müssen bei der Antragstellung anwesend sein.

    Zur Beantragung eines Personalausweises ist bei Kindern und Jugendlichen, die noch keine 16 Jahre alt sind, die Zustimmung beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigten notwendig.

    Der Personalausweis wird nur an die Eltern oder die Sorgeberechtigten ausgehändigt, solange der Betroffene das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.



    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5718d31ad3dee3f9928528064c198152

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Sünte-Rendel-Straße 14

    48477 Hörstel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05454 911-277

    Fax: 05454 911-102

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hörstel

    • ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr), Größe 45 x 35 mm, Hochformat, mit hellem Hintergrund
      Achtung: Bei Personen mit sehr hellem Haar, sollte der Hintergrund nicht zu hell sein, da sonst kein Kontrast zwischen Haar und Hintergrund besteht.
      Biometrische Lichtbilder können in der Passbehörde (Sünte-Rendel-Straße) aufgenommen werden.

    • der alte Personalausweis oder Kinderreisepass, auch wenn dieses Dokument bereits abgelaufen ist.

    • bei Erstausstellung des Ausweisdokumentes, oder wenn diese gestohlen wurden oder verloren gegangen sind, ist ein anderes Lichtbilddokument sowie das Familienstammbuch oder Geburts- oder Heiratsurkunde mitzubringen.

    Formulare

    Hinweise für Hörstel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hörstel

    • Der Antragsteller muss Deutscher sein.

    • Der Antragsteller muss in der Stadt gemeldet sein.

    • Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hörstel

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hörstel

    Fristen

    Hinweise für Hörstel

    Gültigkeitsdauer:

    • bei Personen bis 24 Jahren = 6 Jahre
    • bei Personen über 24 Jahren = 10 Jahre


    Verlängerungen sind nicht möglich!

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hörstel

    Personalausweise werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 3-4 Wochen. Die Gemeinde hat auf diesen Zeitablauf leider keinen Einfluss. Bei Abholung kann sich die betreffende Person durch eine schriftliche, von der Ausweisbehörde ausgestellten Vollmacht vertreten lassen.

    Bei vorläufigen Personalausweisen gibt es nach Feststellung der Identität keine Wartezeiten. Ein vorläufiger BPA wird zusammen mit dem "normalen" Personalausweis beantragt.

    Kosten

    Hinweise für Hörstel

    Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80€
    Ab dem 24. Lebensjahr: 37€
    Vorläufiger Personalausweis: 10€

    Die Gebühr ist jeweils bei der Beantragung zu entrichten.

    Die Gebührenregelungen zum Personalausweis ergeben sich aus der Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV http://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hörstel

    Statusabfrage Personaldokument online

    Mit diesem Online-Service können Sie den Bearbeitungsstand Ihres beantragten Personaldokumentes abfragen.

    Bitte geben Sie die Seriennummer des beantragten hoheitlichen Dokumentes ein. Die Seriennummer finden Sie auf einem bei Antragstellung ausgehändigten Infoblatt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hörstel

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de