Neuer Personalausweis
Hinweise für Emsdetten
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Sie benötigen einen neuen Ausweis:
Der Antrag kann nur persönlich beim Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.
Bei Kindern unter 16 Jahren wird zusätzlich die Zustimmung der Eltern benötigt.
(s.u. "Voraussetzungen")
Gültigkeitsdauer:
- bei Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
- Personen ab 24 Jahre = 10 Jahre
Verlängerungen sind nicht möglich!
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Emsdetten
- alter Personalausweis bzw. Kinderausweis; wenn dieser verloren ist, bitte den Reisepass oder die Geburtsurkunde mit Führerschein
- aktuelles, biometrietaugliches Foto
- schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei Personen unter 16 Jahren. Bitte nutzen Sie hierzu untenstehenden Vordruck Einverständniserklärung zur Beantragung eines Ausweispapiers.
vorläufigen Personalausweis (nur 3 Monate gültig!):
- alten Personalausweis
- aktuelles, biometrietaugliches Passfoto
Formulare
Hinweise für Emsdetten
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Emsdetten
Verfahrensablauf
Hinweise für Emsdetten
Fristen
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen über 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Emsdetten
Kosten
Hinweise für Emsdetten
- Personalausweis unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- Personalausweis ab 24 Jahre: 37,00 Euro
- vorläufiger (3 Monate gültiger) Personalausweis: 10 Euro
Weitere Gebührenregelungen
- Erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN gebührenfrei
- Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen): gebührenfrei
- Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?
- Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
- der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
- vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
- ein gültiger Reisepass vorhanden ist
2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?
- Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?
- Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).
4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?
- Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.
5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?
- Ja, dies sind:
- Unterschrift
- Größe, Farbe der Augen
- Seriennummer
6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?
- Ja, dies sind auf Wunsch:
- elektronische Signatur
- 2 Fingerabdrücke
7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?
- Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?
- Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
- Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?
- Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Emsdetten
Hinweise zu den Einreise- und Visabestimmungen anderer Länder finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Dort können Sie auch erfahren, ob für das Land, in das Sie einreisen möchten, ein Personalausweis ausreichend ist, oder ob Sie einen Reisepass benötigen.
Viele weitere Informationen über den neuen Personalausweis finden Sie unter: www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015
Stichwörter
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