Neuer Personalausweis
Hinweise für Coesfeld
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Allgemeines
Für Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Coesfeld haben, wird vom Bürgerbüro Coesfeld ein Personalausweis ausgestellt.
In Deutschland ist man ab dem 16. Lebensjahr ausweispflichtig. Für Auslandsaufenthalte werden grundsätzlich Ausweisdokumente benötigt.
Für Personen unter 16 Jahren wird bei der Antragsstellung eine Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Betreuer:in) benötigt. Wenn ein Elternteil die alleinige Sorge besitzt, kann der Personalausweis nur mit Einverständnis dieser Person beantragt werden.
Für geschäftsunfähige Personen, kann nur die Person, die als Betreuter ihren Aufenthalt bestimmen darf, den Personalausweis beantragen. Hierfür muss bei der Antragstellung ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.
Für die Antragstellung muss die Person, für den der Ausweis beantragt werden soll, persönlich erscheinen.
Wann erhalte ich meinen beantragten Personalausweis?
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer liegt circa bei 2 bis 3 Wochen. Kurz vor und in der Ferienzeit kann es eventuell zu verlängerten Lieferzeiten kommen.
Wenn der Personalausweis fertig erstellt wurde, erhalten Sie direkt von der Bundesdruckerei ein Schreiben mit PIN und PUK für die automatisch freigeschaltete Online-Funktion. In diesem Brief sind 2 Felder zum freirubbeln. Wenn dieser Brief bei Ihnen angekommen ist, können Sie den fertiggestellten neuen Personalausweis bei uns im Bürgerbüro abholen.
Zur Abholung muss der alte Ausweis oder der vorläufig ausgestellte Ausweis mitgebracht werden.
Online-Ausweisfunktion (eID)
Auf folgendem Link finden Sie alle Informationen zur eID.
Gültigkeit der Personalausweise
- Bei Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- Bei Personen über 24 Jahren: 10 Jahre
- Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich.
Änderungen des Namens oder der Adresse
Bei einer Namensänderung kann nur ein neuer Ausweis beantragt werden. Eine Änderung ist nicht möglich. Ein neuer Personalausweis kann 8 Wochen vor der Eheschließung mit dem neuen Namen beantragt werden. Hierfür muss vom Standesamt eine Bescheinigung über die Eheschließung vorgelegt werden. Dieser Ausweis wird unsererseits erst nach der Eheschließung ausgehändigt.
Bei einer Adressänderung durch Ummeldung kann der Ausweis geändert werden. Es muss kein neuer Personalausweis beantragt werden.
Terminbuchung Bürgerbüro
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Coesfeld
- Bisheriger Personalausweis oder Kinderreisepass
- Bei Verlust dieses Ausweises oder für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch oder Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde
- 1 aktuelles biometrietaugliches Passbild ohne Kopfbedeckung
- Sprechen Anhaltspunkte für eine fremde Staatsangehörigkeit (beispielsweise durch Geburt im Ausland) muss der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit beispielsweise durch Einbürgerungsurkunde, Spätaussiedlerbescheinigung oder ähnlichem nachgewiesen werden.
Formulare und Online-Dienste
Formulare
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Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen über 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- 37,00 Euro für Personen über 24 Jahren
- 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
Hinweise (Besonderheiten)
Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?
- Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
- der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
- vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
- ein gültiger Reisepass vorhanden ist
2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?
- Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?
- Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).
4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?
- Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.
5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?
- Ja, dies sind:
- Unterschrift
- Größe, Farbe der Augen
- Seriennummer
6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?
- Ja, dies sind auf Wunsch:
- elektronische Signatur
- 2 Fingerabdrücke
7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?
- Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?
- Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
- Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?
- Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Coesfeld
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015
Stichwörter
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