Personalausweis

    Neuer Personalausweis

    Hinweise für Sankt Augustin

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden Deutschen die Pflicht, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Wenn Sie derzeit kein gültiges Ausweisdokument besitzen, beantragen Sie dieses bitte beim Bürgerservice der Stadt.

    Bitte vereinbaren Sie Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.

     

    Sie waren bereits im Bürgerservice und haben einen neuen Personalausweis beantragt?

    Im Rahmen Ihrer Vorsprache haben Sie Ihre zukünftigen Ausweisdaten und auch einen QR-Code erhalten. Hiermit haben Sie die Möglichkeit den aktuellen Status Ihres Dokumentes abzufragen. Sobald Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt, vereinbaren Sie bitte Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem zur Abholung.

     

    Der Personalausweis

    Der Personalausweis im Scheckkartenformat ist mit einer Onlinefunktion, der elektronischen Identitätsfunktion (eId) ausgestattet und zehn Jahre bzw. sechs Jahre bei Personen unter 24 Jahren gültig. Die elektronische Identitätsfunktion ermöglicht es, dass auf Ihren Wunsch Fingerabdrücke auf dem Ausweis gespeichert werden können. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung des Ausweises zu Ihnen und erhöht somit die Sicherheit. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden. Weitere umfangreiche Informationen finden Sie hier. Wenn Ihr neuer Personalausweis fertig gestellt ist, erhalten Sie den sogenannten PIN-Brief von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt. Zwei bis drei Tage nach Erhalt des PIN-Briefes liegt der Ausweis zur Abholung beim Bürgerservice bereit. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren alten Ausweis mit.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bd929e1cea1eea7aede5fe041a9268dd

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 06.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 243-589

    Fax: 02241 24377-589

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Identitätspapier z. B. alter Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass, Personalausweis
    • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild, ab einer Körpergröße von mindestens 1,35 m der Selbstbedienungsterminal genutzt werden
    • Bei Personen unter 16 Jahren muss der Antragsvordruck zusätzlich vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter, Vormund oder Betreuer, der das
    • Aufenthaltsbestimmungsrecht hat) am Meldeschalter mit unterschrieben werden.Wenn die Ehe geschieden ist, muss der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk vorgelegt werden.
    • Bei Vormundschaften, Betreuungsverhältnissen oder Aufenthaltspflegschaften ist die Bestallungsurkunde erforderlich.

    Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache durch die benötigte Unterschrift altersunabhängig unbedingt notwendig ist.

     

    Formulare

    Hinweise für Sankt Augustin

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sankt Augustin

    Fristen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gültigkeit:

    • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
    • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sankt Augustin

    Kosten

    Hinweise für Sankt Augustin

    Personen ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 Euro
    Personen unter dem 24. Lebensjahr: 22,80 Euro
    Nutzung des Selbstbedienungsterminal: 8,10 Euro pro Bild
    vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro
    Nachträgliches Aktivieren der Onlinefunktion: keine Kosten
    Ändern der PIN-Nummer: keine Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
     

    1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?

    • Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
      • der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
      • vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
      • ein gültiger Reisepass vorhanden ist

    2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?

    • Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

    3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?

    • Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).

    4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?

    • Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.

    5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?

    • Ja, dies sind:
      • Unterschrift
      • Größe, Farbe der Augen
      • Seriennummer

    6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?

    • Ja, dies sind auf Wunsch:
      • elektronische Signatur
      • 2 Fingerabdrücke 

    7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?

    • Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

    8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?

    • Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
    • Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?

    • Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.

     

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de