Personalausweis

    Neuer Personalausweis

    Hinweise für Wegberg

    Beschreibung

    Hinweise für Wegberg

    Der Personalausweis ist grundsätzlich zum Gebrauch im Inland bestimmt und genügt beim Überschreiten einer nationalen Grenze innerhalb der EU.

    Der Antragsteller muss wegen der notwendigen Unterschrift und Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich vorsprechen. Antragsteller ist derjenige, für den das Dokument ausgestellt werden soll.

    In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, dieser ist maximal 3 Monate gültig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d7c395cf33425dd0c2c573249d348755

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 25

    41844 Wegberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02434 830

    Fax: 02434 83-399

    E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wegberg

    • Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
    • Ausweisdokument
    • ggf. Geburtsurkunde (aktuelle)
    • ggf. Vollmacht des gesetzlichen Vertreters

    Formulare

    Hinweise für Wegberg

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wegberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wegberg

    Fristen

    Gültigkeit:

    • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
    • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Wegberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wegberg

    Hinweis für Antragsteller, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:

    Die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten ist unbedingt erforderlich. Der Personalausweisantrag für unter 16-Jährige muss von einem gesetzlichen Vertreter (Elternteil oder Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes gestellt werden. Bei Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden.

    Weitere Informationen

    Weitergehende Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personalausweis erhalten Sie hier.

    Fotomustertafel der Bundesdruckerei

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wegberg

    Verlust des Personalausweises

    Der Verlust oder Diebstahl eines Personaldokuments (Personalausweis oder Reisepass/Kinderreisepass) muss dem Einwohnermeldeamt/Passbehörde mitgeteilt werden.

    Sind Sie sicher, dass Ihr Ausweisdokument gestohlen wurde, sollten Sie bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige erstatten. Die Bescheinigung über die Erstattung der Anzeige bringen Sie zur Beantragung eines neuen Dokuments mit.

    Haben Sie Ihren neuen Personalausweis verloren, dessen Online-Ausweisfunktion eingeschaltet war, sollten Sie umgehend den Ausweis sperren lassen. Dies können Sie über die kostenfreie Sperr-Hotline 116 116 erledigen. Halten Sie hierzu Ihr Sperr-Kennwort bereit.

    Falls das Sperrkennwort nicht mehr bekannt ist, kann dieses beim Bürgerservice erfragt werden, allerdings muss der Ausweisinhaber dazu persönlich beim Bürgeramt erscheinen und sich identifizieren.

    Es wird empfohlen nach Verlust einen Zeitraum von mind. 14 Tagen abzuwarten, ob der Ausweis oder Reisepass beim Fundbüro abgegeben wurde oder anderweitig zum Inhaber zurückgelangt.

    Findet sich das in Verlust geratene Dokument wieder auf, nachdem Sie bereits bei der Passbehörde eine Verlustanzeige aufgegeben haben, ist die Abgabe einer Wiederauffindungsanzeige erforderlich.

    Um Ihre Identität feststellen zu können, benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis, z.B.

    • ein anderes amtliches Lichtbilddokument
    • Ihren Führerschein
    • Ihr Familienstammbuch
    • Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde

    Sollte das in Verlust geratene Dokument innerhalb der letzten 9 Jahre von der Stadt Wegberg ausgestellt worden sein, kann zur Identifikation auch das Pass- oder Personalausweisregister herangezogen werden.

    Des Weiteren wird ein Lichtbild neuester Zeit gemäß Fotomustertafel benötigt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de