Neuer Personalausweis
Hinweise für Erkelenz
Beschreibung
Hinweise für Erkelenz
Sobald Ihr Ausweisdokument den Status "Dokument eingegangen (bei Meldebehörde)" erreicht hat, können Sie Ihr Ausweisdokument abholen.
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise.
Personalausweis/eID-Karte
- Die Herstellung der Dokumente erfolgt durch die Bundesdruckerei.
- Nach Fertigstellung des Personalausweises/der eID-Karte erhalten Sie den Brief mit PIN, PUK und Sperrkennwort (PIN-/PUK-Brief) nach Hause.
- PIN und PUK benötigen Sie für die Online-Ausweisfunktion.
- Das Sperrkennwort benötigen Sie, wenn der Personalausweis / die eID-Karte verloren oder gestohlen wurde.
- Die Daten bitte sorgfältig aufbewahren.
Aktueller Status und Abholung
- Sie können den aktuellen Status des Antrages online abfragen (Internetlink unter "Onlinedienstleistung"). Nutzen Sie die Seriennummer und Ihr Geburtsdatum.
- In der Regel können Sie den Personalausweis / die eID-Karte fünf Tage nach Erhalt des PIN-/PUK-Briefs abholen. Prüfen Sie vorher den Status des Antrags.
- Die Abholung erfolgt am Empfang im Bürgerbüro.
- Zur Abholung buchen Sie bitte bei uns einen Termin.
- Bringen Sie Ihr aktuelles Dokument zur Abholung mit.
Reisepass
- Die Herstellung der Dokumente erfolgt durch die Bundesdruckerei.
Aktueller Status und Abholung
- Sie können den aktuellen Status des Antrages online abfragen (Internetlink unter "Onlinedienstleistung"). Nutzen Sie die Seriennummer und Ihr Geburtsdatum.
- In der Regel ist der Reisepass ungefähr vier Wochen nach der Beantragung abholbereit. Prüfen Sie vorher den Status des Antrags.
- Die Abholung erfolgt am Empfang im Bürgerbüro.
- Zur Abholung buchen Sie bitte bei uns einen Termin.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen über 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?
- Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
- der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
- vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
- ein gültiger Reisepass vorhanden ist
2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?
- Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?
- Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).
4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?
- Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.
5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?
- Ja, dies sind:
- Unterschrift
- Größe, Farbe der Augen
- Seriennummer
6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?
- Ja, dies sind auf Wunsch:
- elektronische Signatur
- 2 Fingerabdrücke
7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?
- Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?
- Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
- Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?
- Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Erkelenz
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015
Stichwörter
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