Personalausweis

    Neuer Personalausweis

    Hinweise für Würselen

    Beschreibung

    Hinweise für Würselen

    Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

    Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist eines der fälschungssichersten Ausweisdokumente der Welt. Daher wird der Personalausweis mittlerweile auch von vielen Staaten, insbesondere der Schengen-Staaten, als Reisedokument für die Einreise oder den Transit anerkannt. Welches Land die Einreise oder den Transit mit einem Personalausweis ermöglicht, kann den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes entnommen werden.

    Die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion = electronic Identity) ist bei Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr vollendet haben, standardmäßig aktiviert. Sollte der Personalausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt worden sein, kann die Online-Ausweisfunktion nach dem 16. Geburtstag nachträglich aktiviert werden. Informationen rund um die Nutzungsmöglichkeiten der Online-Ausweisfunktion, die benötigte Hard- und Software sowie die Funktionalitäten können Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat erhalten.

    Namensänderung durch anstehende Eheschließung

    Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Personalausweis mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Personalausweises kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.

    Antragstellung

    Da der Personalausweis in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).

    Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 16 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Ausweisantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils, sowie dessen Ausweis, benötigt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Herstellung des Personalausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin und nimmt ca. 2-4 Wochen in Anspruch (keine Garantie). In dringenden Fällen kann direkt im Einwohnermeldeamt ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

    Gültigkeiten
    • Antragstellung bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
    • Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
    • vorläufiger Personalausweis: 3 Monate

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fb82c8f7826169227e2851d661b64254

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Morlaixplatz 1

    52146 Würselen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Morlaixplatz 1

    52146 Würselen

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Würselen

    • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (siehe Fotomustertafel)
    • bei Minderjährigen zusätzlich: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigen (siehe Downloads), die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht
    • bei geplanter Eheschließung und Namensänderung zusätzlich: Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die zukünftige Namensführung ergibt

    Formulare

    Hinweise für Würselen

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Würselen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Würselen

    Fristen

    Gültigkeit:

    • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
    • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Würselen

    Kosten

    Hinweise für Würselen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
     

    1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?

    • Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
      • der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
      • vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
      • ein gültiger Reisepass vorhanden ist

    2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?

    • Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

    3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?

    • Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).

    4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?

    • Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.

    5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?

    • Ja, dies sind:
      • Unterschrift
      • Größe, Farbe der Augen
      • Seriennummer

    6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?

    • Ja, dies sind auf Wunsch:
      • elektronische Signatur
      • 2 Fingerabdrücke 

    7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?

    • Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

    8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?

    • Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
    • Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?

    • Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Würselen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de