Neuer Personalausweis
Hinweise für Monschau
Beschreibung
Hinweise für Monschau
Personalausweise können im hiesigen Bürgerbüro nur ausgestellt werden, wenn Ihr Hauptwohnsitz in der Stadt Monschau liegt.
Sollten Sie im Ausland wohnen und den Personalausweis hier ausstellen lassen möchten, setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung.
Das persönliche Erscheinen ist in jedem Fall erforderlich.
Sind Ihre Ausweisdokumente nicht mehr vorhanden und wurde Ihr letzter Personalausweis / Reisepass nicht in Monschau ausgestellt, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt.
Besitzpflicht:
Jeder Deutsche muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres im Besitz eines Bundespersonalausweises sein. Dies gilt nicht, wenn man im Besitz eines gültigen Reisepasses ist.
Auf Wunsch können Sorgeberechtigte für Kinder unter dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis ausstellen lassen.
Bei der Beantragung ist die persönliche Vorsprache zwingend erforderlich (gilt auch für Minderjährige).
Entsprechende Informationen, in welche Länder die Einreise nur mit dem Bundespersonalausweis möglich ist, finden Sie unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes: Link
Reisen ins Ausland
Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Einreisebestimmungen anderer Staaten. Hierüber haben sich die Reisenden bei den Behörden des Zielstaates zu erkundigen oder über das auswärtige Amt unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Besonderheiten
- integrierte Online-Ausweisfunktion
- Qualifizierte elektronische Signatur (nicht erhältlich bei der Passbehörde)
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Beantragung ist ausschließlich persönlich beim Einwohnermeldeamt Monschau möglich!
Downloadbereich
- Zustimmungserklärung Anträge von Minderjährigen
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Monschau
- aktuelles, biometrisches Lichtbild
- Einverständniserklärung bei Ausweisangelegenheiten von Personen unter 16 Jahren
- bisheriger Personalausweis oder anderer amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Kinderreisepass..)
Die bisherigen Dokumente werden erst bei Abholung der neuen Dokumente eingezogen oder entwertet.
Sind die Personendaten im Melderegister unvollständig oder unrichtig, ist eventuell die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde erforderlich.
Wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann den Antrag nur unter Vorlage der von den Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und/oder Mutter) ausgefüllten und unterschriebenen Einverständniserklärung stellen. Die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht sind vorzulegen. Im Regelfall üben beide Elternteile (Sorgeberechtigte) die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Antrag unterschreiben.
Formulare
Hinweise für Monschau
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Monschau
Personalausweisgesetze des Bundes und des Landes NRW
Verfahrensablauf
Hinweise für Monschau
Fristen
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen über 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Monschau
Die Bearbeitung und Herstellung durch die Bundesdruckerei Berlin dauert ca. zwei bis drei Wochen. Sollten Sie den Personalausweis früher benötigen (z. B. unverhoffter Antritt einer Reise, Personalausweis abgelaufen, verloren oder gestohlen), können Sie einen vorläufigen Personalausweis, der drei Monate Gültigkeit hat, beantragen. Diesen erhalten Sie im Bürgerbüro sofort (gegen eine Gebühr von 10,00 €).
Kosten
Hinweise für Monschau
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Monschau
Falls Sie Ihre PIN neu vergeben möchten, können Sie dies gerne hier tun: Link
Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall zur Beantragung / Verlängerung einen Termin unter Online Terminvereinbarung Stadt Monschau
Weitere Informationen
Hinweise für Monschau
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes ( www.auswaertiges-amt.de)
Im Informations- und Serviceportal des Bundesministerium des Innern können Sie sich unter www.personalausweisportal.de umfassend über die neuen Funktionen und die Handhabung des neuen Personalausweises sowie über den Schutz der persönlichen Daten informieren.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern und beim Kompetenzzentrum neuer Personalausweis.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015
Stichwörter
Hinweise für Monschau