Neuer Personalausweis
Hinweise für Alsdorf
Beschreibung
Hinweise für Alsdorf
Lebt ein Deutscher im Ausland und hat die deutsche Staatsangehörigkeit, so ist der Personalausweis ab dem 01.01.2013 bei der Deutschen Botschaft des jeweiligen Landes zu beantragen. Bürger, die in Belgien und den Niederlanden im Bereich der Euregio wohnen, können den Personalausweis auch bei einer innerdeutschen Meldebehörde beantragen.
WICHTIGE ÄNDERUNG FÜR IN BELGIEN UND IN DEN NIEDERLANDEN WOHNENDE BÜRGER: DIE ERSTBEANTRAGUNG MUSS BEI DER BOTSCHAFT IN BRÜSSEL BZW. AMSTERDAM ERFOLGEN!!
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Alsdorf
Zur ausschließlich persönlichen Antragstellung von Auslandsdeutschen mit Wohnsitz in Belgien oder in den Niederlanden werden folgende Unterlagen benötigt:
- alter Personalausweis / Reisepass
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 3 Monate)
- Auszug (Meldebescheinigung) aus dem Bevölkerungsregister der niederländischen bzw. belgischen Wohnsitzgemeinde - nicht älter als 6 Monate
- Bei Personalausweisanträgen von Minderjährigen wird zusätzlich eine Einverständniserklärung beider Elternteile, unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes sowie der Pässe/Ausweise der Eltern, bzw. der Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.
HINWEIS: ab dem zehnten Lebensjahr ist eine Unterschrift abzugeben.
Formulare
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Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen über 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- 67,00 €
- 52,80 € bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Anfallende Gebühren sind bei Antragsstellung in bar oder per EC-Cash zu entrichten.
Hinweise (Besonderheiten)
Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?
- Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
- der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
- vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
- ein gültiger Reisepass vorhanden ist
2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?
- Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?
- Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).
4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?
- Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.
5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?
- Ja, dies sind:
- Unterschrift
- Größe, Farbe der Augen
- Seriennummer
6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?
- Ja, dies sind auf Wunsch:
- elektronische Signatur
- 2 Fingerabdrücke
7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?
- Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?
- Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
- Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?
- Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Alsdorf
Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist zusätzlich die schriftliche Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigter (mindestens ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragsstellung persönlich erscheinen) vorzulegen. Ist das Sorgerecht auf eine Person übertragen worden, ist die gerichtliche Entscheidung (Sorgerechtsbeschluss bzw. Bestellung des Betreuers) vorzulegen.
Gültigkeitsdauer:
- 10 Jahre
- 6 Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015
Stichwörter
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