Personalausweis

    Neuer Personalausweis

    Hinweise für Oberhausen

    Beschreibung

    Hinweise für Oberhausen

    Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) § 1  Ausweispflicht; Ausweisrecht

    Link zum Personalausweisgesetz

    Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
    Bei Personen unter 24 Jahren  beträgt die Gültigkeit des Personalausweises 6 Jahre. Bei über 24 jährigen Personen beträgt die Gültigkeit 10 Jahre.   Lichtbilder für die Beantragung eines Personalausweises können in jeder Bürgerservicestelle an den dafür vorhandenen Terminals erstellt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1737f7d53c2da952febf36643efc0a4a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice, Bezirksverw.st. Osterfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Bottroper Straße 183

    46117 Oberhausen

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice Alt-Oberhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwartzstraße 72

    46045 Oberhausen

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice Sterkrade

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 66

    46145 Oberhausen

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice, Bezirksverw.st. Sterkrade

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 66

    46145 Oberhausen

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberhausen

    • Alter Personalausweis
    • Biometrisches Lichtbild
    • ggf. standesamtliche Urkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)

    Personen, die kürzlich die deutsches Staatsangehörigkeit im Wege der Einbürgerung erhalten haben, nformieren sich vor Beantragung bitte telefonisch, über die mitzubringenden Unterlagen.

    Formulare

    Hinweise für Oberhausen

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberhausen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberhausen

    Fristen

    Gültigkeit:

    • 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
    • 10 Jahre für Personen über 24 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberhausen

    Kosten

    Hinweise für Oberhausen

    Vorläufiger Personalausweis; Gebühr: 10,00 EUR
    Person unter 24 Jahre; Gebühr: 22,80 EUR
    Person über 24 Jahre; Gebühr: 37,00 EUR (seit dem 01.01.2021)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Fragen und Antworten zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (früher: neuer Personalausweis)
     

    1. Muss ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen?

    • Nein, eine Umtauschpflicht besteht nicht. Ein neuer Personalausweis muss nicht beantragt werden, wenn
      • der bisherige Personalausweis noch gültig ist, oder
      • vor dem 01.11.2010 ein Personalausweis in bisheriger Form beantragt wurde, oder
      • ein gültiger Reisepass vorhanden ist

    2. Kann ich meinen jetzigen Personalausweis gegen den neuen umtauschen, obwohl mein Personalausweis noch gültig ist?

    • Ja, seit dem 01.11.2010 kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion jederzeit beantragt werden, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.

    3. Brauche ich für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ein biometrietaugliches Foto?

    • Ja, es wird ein biometrietaugliches Foto benötigt (nach der Fotomustertafel; neu im Vergleich zum bisher verwendeten Personalausweis).

    4. Ist die Abgabe des Fingerabdrucks verpflichtend?

    • Nein, Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen, erweiterten Sicherheit wünscht.

    5. Gibt es Daten, die nur auf dem Personalausweis sichtbar und nicht im Chip gespeichert sind?

    • Ja, dies sind:
      • Unterschrift
      • Größe, Farbe der Augen
      • Seriennummer

    6. Gibt es Daten, die nur im Chip gespeichert werden und nicht auf dem Personalausweis sichtbar sind?

    • Ja, dies sind auf Wunsch:
      • elektronische Signatur
      • 2 Fingerabdrücke 

    7. Wie wird die Adresse auf dem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion geändert?

    • Die Personalausweisbehörde bringt einen Aufkleber auf dem Ausweis auf (wie beim jetzigen Personalausweis) und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

    8. Was ist zu tun, wenn der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion verloren bzw. gestohlen wurde?

    • Der Verlust ist bei der Polizei oder bei einer Pass- und Ausweisbehörde einer Gemeinde zu melden.
    • Wenn die Online-Ausweisfunktion (elektronische Identitätsnachweis) aktiviert wurde, ist die Sperrung zu veranlassen, entweder bei einer Pass- und Ausweisbehörde oder bei einer Sperr-Hotline (weitere Angaben über die Servicenummer des Personalausweises). Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.

    9. Können Kinder auch den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bekommen?

    • Auf Wunsch ja. Kinder unter 16 Jahren allerdings ist die Online-Ausweisfunktion ausgeschaltet. Diese kann ab einem Alter von 16 Jahren aber nachträglich eingeschaltet werden. Bei Kindern ab 6 Jahren können auf Wunsch 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberhausen

    Der vorläufige Personalausweis kann am Tag der Beantragung unmittelbar mitgenommen werden. Endgültige Dokumente haben eine Produktionszeit von etwa 4 Wochen. Sie erhalten im Zuge der Beantragung ein Abholdatum für Ihren endgültigen Personalausweis. Bitte kommen Sie nicht vor diesem Abholdatum, auch wenn Sie in der Zwischenzeit einen Brief der Bundesdruckerei erhalten. Das Identitätsdokument liegt dann noch nicht zur Abholung bereit.

    Abholauskunft Personalausweis

    Zum 02.08.2021 tritt die Änderung des Personalausweisgesetzes in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist jede/r Antragsteller/in verpflichtet ihre/seine Fingerabdrücke im Zuge der Beantragung abzugeben. Dieses gilt nicht für vorläufige Personalausweise.

    Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter den nachfolgenden Links:

    https://www.personalausweisportal.de

     

    Informationen über den Personalausweis und den Online-Ausweis

    https://www.personalausweisportal.de/ihr-personalausweis

     

    Online-Version dieser Broschüre

    https://www.ausweisapp.bund.de

    (Download der AusweisApp2 für den Online-Ausweis, Videos zur Handhabung des Online-Ausweises, Support per Telefon und E-Mail)

     

    https://www.bsi.bund.de/BSIFB

    Informationen über Ihre Sicherheit im Internet

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 19.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de