Genehmigung zum gewerbsmäßigen Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen ErteilungOnline erledigen

    Erlaubnis zum Sammeln wildlebender Pflanzen

    Wenn Sie Walderzeugnisse wie Pilze, Beeren und Kräuter zu gewerblichen Zwecken sammeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Informationen dazu erhalten Sie hier

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Die Genehmigungspflicht soll u. a. eine Übernutzung derartiger Wildpflanzen verhindern.

    Als Pflanzen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes gelten auch:

    • wild lebende, durch künstliche Vermehrung gewonnene sowie tote Pflanzen wild lebender Arten,
    • Samen, Früchte oder sonstige Entwicklungsformen von Pflanzen wild lebender Arten,
    • ohne weiteres erkennbare Teile von Pflanzen wild lebender Arten und
    • ohne weiteres erkennbar aus Pflanzen wild lebender Arten gewonnene Erzeugnisse.

     

    Zu den Pflanzen zählen auch Flechten und Pilze.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0aa4a9d2ec856431bba75048593cefcd

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formloser Antrag mit folgenden Angaben:

    • Antragsteller
    • Art und Zweck der Sammlung
    • Lage des Sammelgebietes (inkl. Kartenmaterial)
    • Zeitraum der Sammlung
    • Sammelmenge
    • Eigentümereinverständniserklärung

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis zum Sammeln wildlebender Pflanzen kann erteilt werden, wenn dies den Bestand der betreffenden Art vor Ort nicht gefährdet und damit keine negativen Auswirkungen auf die Natur verbunden sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
    § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

    Verfahrensablauf

    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Maximal drei Monate

    Kosten

    Hinweise für Euskirchen

    30 € bis 5.000 €

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Euskirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de