Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr
Hinweise für Wesel
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen. Dieser Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig, wenn das zulässige Gesamtgewicht des benutzten Transportmittels einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Unterschieden wird hinsichtlich der Nutzung zwischen der Güterkraftverkehrserlaubnis, die nur für den innerstaatlichen Verkehr, und der Gemeinschaftslizenz, die sowohl für den innerstaatlichen als auch für den EG-weiten Güterkraftverkehr berechtigt, wobei in unserer Region die Beantragung der Gemeinschaftslizenz zu empfehlen ist. Die Erteilungsvoraussetzungen und -gebühren für beide Genehmigungen sind im übrigen gleich.
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Voraussetzungen
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Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der fachlichen Eignung des/der Unternehmers/in oder ggf. des/der angestellten Verkehrsleiters/in auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes. Weiterführende Informationen sind unter FAQ zu finden.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Erteilung einer Gemeinschaftslizenz (inklusive einer Abschrift): 465,00€
- Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr: 600,00€
- je zusätzliche beglaubigte Abschrift der Lizenz: 135,00€
- Ausstellung Fahrerbescheinigung: 120,00€
- Verkehrsleiterwechsel: 180,00€
- Berichtigung/Änderung der Gemeinschaftslizenz/ Erlaubnis zum gewerblichen Güterkraftverkehr: 70,00€
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Der Zeitpunkt der Antragstellung ist der, zu dem der Behörde sämtliche Antragsunterlagen einschließlich der erforderlichen Nachweise vorliegen. Einen Antrag auf Wiedererteilung der Genehmigung bitten wir rechtzeitig, d.h. mindestens vier Wochen vor Ablauf der aktuell erteilten Genehmigung, einzureichen.
Für weitere Informationen, Problemlösungen oder Hilfe bei der Antragstellung stehen wir sehr gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen