Förderung für Klimaschutz in Kommunen BewilligungOnline erledigen

    Förderung für Klimaschutz in Kommunen beantragen

    Hinweise für Bielefeld

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Bei Veranstaltungen entstehen durch die Nutzung von Einweg-Geschirr erhebliche Mengen an Abfall (wie Kunststoff, Papier, Karton u.ä.). Die Entsorgung des einmalig verwendeten Materials ist teuer und belastet Umwelt und Klima. Spülmobile sowie Mehrweggeschirr und Mehrwegbesteck sind umweltfreundliche Alternativen zu Einweg-Geschirr und ein Beitrag für klimafreundliche Veranstaltungen.

    Ziel der Förderung ist es, durch den Einsatz von Spülmobilen für die Reinigung von Mehrweggeschirr bei öffentlichen Veranstaltungen diese Belastung zu reduzieren.

    1. Der Zuschuss kann für förderfähige Leistungen gem. Ziff. 2 der Förderrichtlinie bewilligt werden. Er beträgt pro Veranstaltung 80 % der nachgewiesenen Miete und ist begrenzt auf max. 1.000,00 Euro.

    2. Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, darf aber 100% der Gesamtkosten nicht übersteigen.

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    Version

    Technisch geändert am 19.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Umweltamt Verwaltungsabteilung Abschnitt Klimaschutz und Nachhaltigkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 75 - 77

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3395

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Umweltamt Verwaltungsabteilung Abschnitt Klimaschutz und Nachhaltigkeit

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    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

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    Version

    Technisch geändert am 26.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Folgende Unterlagen sind dem Förderantrag beizufügen:

    • Mietvertrag für Leistungen gem. Ziff. 2 mit einem gewerblichen Dienstleister.
    • Schlussrechnung für gemietete Leistung/en gem. Ziff. 2 der Förderrichtlinie (mit Angabe der Veranstaltung auf der diese zum Einsatz gekommen sind). Wenn Wasser- und Stromkosten enthalten sind, so sind diese gesondert auszuweisen.
    • Als juristische Person ist die "De-Minimis"-Erklärung erforderlich.

    Die Prüfung der Anträge sowie die Entscheidung über die beantragten Auszahlungen erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2023

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