Förderung für Klimaschutz in Kommunen beantragen
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Bei Veranstaltungen entstehen durch die Nutzung von Einweg-Geschirr erhebliche Mengen an Abfall (wie Kunststoff, Papier, Karton u.ä.). Die Entsorgung des einmalig verwendeten Materials ist teuer und belastet Umwelt und Klima. Spülmobile sowie Mehrweggeschirr und Mehrwegbesteck sind umweltfreundliche Alternativen zu Einweg-Geschirr und ein Beitrag für klimafreundliche Veranstaltungen.
Ziel der Förderung ist es, durch den Einsatz von Spülmobilen für die Reinigung von Mehrweggeschirr bei öffentlichen Veranstaltungen diese Belastung zu reduzieren.
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Der Zuschuss kann für förderfähige Leistungen gem. Ziff. 2 der Förderrichtlinie bewilligt werden. Er beträgt pro Veranstaltung 80 % der nachgewiesenen Miete und ist begrenzt auf max. 1.000,00 Euro.
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Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, darf aber 100% der Gesamtkosten nicht übersteigen.
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Ansprechpartner
Umweltamt Verwaltungsabteilung Abschnitt Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-3395
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erforderliche Unterlagen
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Folgende Unterlagen sind dem Förderantrag beizufügen:
- Mietvertrag für Leistungen gem. Ziff. 2 mit einem gewerblichen Dienstleister.
- Schlussrechnung für gemietete Leistung/en gem. Ziff. 2 der Förderrichtlinie (mit Angabe der Veranstaltung auf der diese zum Einsatz gekommen sind). Wenn Wasser- und Stromkosten enthalten sind, so sind diese gesondert auszuweisen.
- Als juristische Person ist die "De-Minimis"-Erklärung erforderlich.
Die Prüfung der Anträge sowie die Entscheidung über die beantragten Auszahlungen erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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