Förderung für Klimaschutz in Kommunen beantragen
Hinweise für Bielefeld
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Aufgrund der ausgesprochen hohen Nachfrage sind die Fördermittel für klimafreundliche Mobilität bereits ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist daher leider nicht mehr möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Für bereits bewilligte Fördermittel kann zusammen mit den einzureichenden Unterlagen ein Auszahlungsantrag gestellt werden.
Bielefelderinnen und Bielefelder, die ein klimafreundliches Fahrzeug anschaffen möchten, konnten hierfür eine Förderung bei der Stadt Bielefeld beantragen.
Die maximale Fördersumme beträgt 2.000,00 €. Folgende Fahrzeuge waren förderfähig:
- Fahrradanhänger, Lastenfahrräder und Lastenpedelecs wurden mit 35 % des Kaufpreises gefördert.
- Fahrzeuge der Klassen L1e bis L7e wurden mit 25 % des Kaufpreises gefördert.
Auch die Umrüstung von EG Fahrzeugklassen L1e bis L7e von einem Verbrennungsmotor auf einen ausschließlichen Elektroantrieb durch einen Fachbetrieb war förderfähig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Bewilligungsantrag
- Unternehmen müssen vorlegen, dass Sie nach der De-minimis-Regelung förderfähig sind
Auszahlungsantrag
- Gegebenenfalls Nachweis der Abmeldung/Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges mit Verbrennungsmotor (Kopie des gestempelten Kfz-Scheins, Quittung der Zulassungsstelle o. ä.)
- Nachweise von Verträgen/Rechnungsbelegen
- Gegebenenfalls Nachweis über den Bezug von Ökostrom oder Wechselantrag auf Ökostrom (nur bei elektrischen Fahrzeugen gem. Ziffer 2 (1) III, IV, VI, VII und VIII der Förderrichtlinie
- Falls vorhanden: Bielefeld-Pass
Formulare
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Voraussetzungen
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Es müssen alle Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt werden.
- Es wird maximal ein Fahrzeug pro Privatperson gefördert. Bei juristischen Personen (z. B. Unternehmen, Vereinen, Genossenschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften) können maximal zwei Fahrzeuge gefördert werden.
- Alle elektrisch angetriebenen oder elektrisch unterstützten Fahrzeuge müssen nachweislich mit 100 % regenerativen Energien aufgeladen werden. Nachweis z. B. über Stromliefervertrag
- Bei Anschaffung oder Umrüstung eines E-Fahrzeuges der EG-Fahrzeugklasse L1e - L7e wird ein auf die Antragstellerin bzw. auf den Antragsteller in Bielefeld zugelassener Pkw mit Verbrennungsmotor für mindestens 3 Jahre ab Datum des Bewilligungsbescheides abgemeldet bzw. außer Betrieb gesetzt. Für 3 Jahre darf kein weiterer Pkw mit Verbrennungsmotor angemeldet werden.
- Die Abmeldung bzw. Außerbetriebnahme des Pkw muss spätestens 8 Wochen nach Datum des Bewilligungsbescheides erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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- Die Förderung konnte über das Online-Formular beantragt werden. Bei Erfüllung aller Bedingungen erhalten Sie einen schriftlichen Förderbescheid per Post.
- Nach Erhalt des Förderbescheides können Sie ihr Verbrennerfahrzeug abmelden (gilt für geförderte Fahrzeuge der Klassen L1e - L7e). Dies darf nicht später als 8 Wochen nach Erhalt des Bescheides erfolgen.
- Anschließend können Sie sich ihr gewünschtes (förderfähiges) Fahrzeug anschaffen.
- Nach Anschaffung des klimafreundlichen Fahrzeuges können Sie einen Auszahlungsantrag stellen. Bei Erfüllung aller Bedingungen erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid und die Förderung wird auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Fristen
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- Förderanträge können nicht mehr gestellt werden.
- Auszahlungsanträge können bis zum 15.11.2024 gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
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Die Förderanträge werden in der Regel innerhalb von ca. 4 - 6 Wochen bearbeitet.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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- Sind E-Pkw förderfähig?
Nein, es werden keine E-Pkw gefördert, da diese nicht unter die EG-Fahrzeugklassen L1e - L7e fallen.
- Wann darf das Fahrzeug gekauft werden?
Das Fahrzeug darf erst gekauft/bestellt/angezahlt werden, wenn die Bewilligung der beantragten Förderung vorliegt. Sollte die Maßnahme vorher erfolgen, kann keine Förderung erfolgen.
- Wird auch Leasing gefördert?
Nein, Leasingkosten sind nicht förderfähig.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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