Genehmigung einer Zweitniederlassung von Prüfingenieuren für Baustatik
Beschreibung
Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieur für Baustatik in Nordrhein-Westfalen bedarf der Genehmigung durch die oberste Bauaufsichtsbehörde. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn wegen der Zahl der Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mithelfen sollen, der Entfernung zwischen den Niederlassungen oder aus anderen Gründen Bedenken gegen die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung bestehen. Liegt die Zweitniederlassung in einem anderen Bundesland, entscheidet die oberste Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Anerkennungsbehörde des anderen Bundeslandes.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antragstellung der Prüfingenieur für Baustatik
- Anschrift der Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
- Anschrift der beantragten Zweitniederlassung
- Angabe der Entfernung zwischen der Niederlassung und der beantragten Zweitniederlassung
- Angaben zur Anzahl der Mitarbeitenden für Prüftätigkeiten in der Niederlassung und der geplanten Zweitniederlassung
- Darlegungen, wie die Prüfingenieure für Baustatik ihre Anwesenheit und die Überwachung der Prüftätigkeiten von Mitarbeitenden in beiden Niederlassungen gewährleistet
Formulare
Keine (bei formloser schriftlicher Antragstellung)
Voraussetzungen
Anerkennung als Prüfingenieur für Baustatik mit Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren beginnt mit der Antragstellung bei der Genehmigungsbehörde:
- Prüfung, ob die Genehmigung erteilt werden kann oder versagt werden muss.
- Die Prüfung kann erst abgeschlossen werden, wenn der Genehmigungsbehörde die Beiträge alle zu beteiligenden Stellen vorliegen.
- Ggf. Nachforderungen von Antragsunterlagen
- Ggf. Anhörung der antragstellenden Person
Per Post erhalten Sie den Bescheid zur Entscheidung (Genehmigung der Zweitniederlassung / Versagung der Genehmigung) und den Gebührenbescheid
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Schriftformerfordernis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.05.2023
Stichwörter
Hinweise für Nordrhein-Westfalen