Fiktionsbescheinigung

    Fiktionsbescheinigung

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Eine Fiktionsbescheinigung wird ausgestellt, wenn über einen beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden kann, z. B. weil Unterlagen fehlen oder die Ausländerakte nicht vorliegt,
    ein bestellter elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels nicht ausgehändigt werden kann oder der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden muss.

    Eine Fiktionsbescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn der Aufenthalt zum Zeitpunkt des Antrags auf die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels noch rechtmäßig ist.

    Liegt ein noch gültiger Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte - Kategorie D - ) vor, wird eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz ausgestellt. Der Aufenthaltstitel gilt dabei mit allen Nebenbestimmungen (auch hinsichtlich der Verfügungen zur Erwerbstätigkeit) weiter, bis über den Antrag entschieden worden ist.

    Reisen in das europäische Ausland und die Wiedereinreise in das Bundesgebiet sind mit einer gültigen Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz möglich.

    Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhält, weil die Staatsangehörigkeit sie oder ihn dazu berechtigt, wird die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz ausgestellt. Der Aufenthalt im Bundesgebiet ist damit erlaubt, bis über den Antrag entschieden worden ist. Diese Fiktionsbescheinigung berechtigt hingegen nicht zur Wiedereinreise in das Bundesgebiet. Auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist damit nicht gestattet.

    Für Inhaber eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) kann keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/2 - Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Shamrockring 1

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-4499

    Fax: 02323 16-4569

    E-Mail: auslaenderamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    • Gültiger Pass oder Passersatz
    • Bisheriger Aufenthaltstitel

    Soweit vorhanden, ist der bisherige Aufenthaltstitel mitzubringen, z.B. der elektronische Aufenthaltstitel (eAT).

    Eine Fiktionsbescheinigung gilt immer nur in Verbindung mit einem gültigen Pass oder Passersatz.

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Rechtmäßiger Aufenthalt mit oder ohne Aufenthaltstitel
    Zum Zeitpunkt des Antrags muss die Antragstellerin oder der Antragsteller entweder 

    •  einen gültigen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte - Kategorie D - ) besitzen oder
    •  sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhalten dürfen, weil die Staatsangehörigkeit sie oder ihn dazu berechtigt.

    Für Inhaber eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) kann keine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden.

    Antrag auf Aufenthaltstitel
    Eine Fiktionsbescheinigung wird nur dann ausgestellt, wenn die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels beantragt wird und bei Vorsprache noch nicht über den Antrag entschieden werden kann. Es muss deshalb ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel vorliegen, damit eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden kann.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    § 81 Aufenthaltsgesetz - AufenthG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne

    Die Fiktionsbescheinigung wird bei Vorsprache ausgestellt.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Kosten

    Hinweise für Herne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de