Fiktionsbescheinigung
Hinweise für Detmold
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Mit einer Fiktionsbescheinigung weisen Ausländer in Deutschland das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts nach, das mit dem bei der Ausländerbehörde gestellten Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis häufig entsteht. Die Fiktionsbescheinigung wird regelmäßig für den Zeitraum erteilt, in dem die Ausländerbehörde den gestellten Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis prüft.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist also, welchen Aufenthaltstitel zu welchem Aufenthaltszweck Sie beantragen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Die Fiktionsbescheinigung wird bei Vorsprache von Ihrem jeweiligen Sachbearbeiter/in ausgestellt. Eine Bearbeitungsdauer in dem Sinne fällt nicht an.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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