Pfandleihgewerbe anmelden
Beschreibung
Hinweise für Bünde
Pfandleiher gewähren ein Gelddarlehen gegen Hinterlegung eines Pfandes, sogenanntes Faustpfand, zur Sicherung des Darlehens nebst Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebs.
Pfandvermittler gewähren einen Vorschuss auf übergebene Pfänder. Pfandvermittler verpfänden die übergegebenen Pfände beim Pfandleiher.
Wer das Geschäft der Pfandleihe oder der Pfandvermittlung betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist die persönliche Zuverlässigkeit der antragstellenden Person und der Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verpfänder erforderlich ist. Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) ist Gewerbetreibende*r jede/r geschäftsführende Gesellschafter*in. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.
Die Erlaubnis zum Betrieb des Gewerbes gilt grundsätzlich unbefristet und nur im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Die Erlaubnis ist personengebunden und kann weder auf eine andere Person übertragen noch kann eine andere Person eine auf ihren Namen lautende Erlaubnis auf Sie übertragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bünde
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
1. Kopie eines Personalausweises oder ein vergleichbares Identifikationspapier,
2. Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel (Kopie),
3. Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform,
4. bei eingetragenen Unternehmen: aktueller Registerauszug,
5. Unterlagen zur persönlichen Zuverlässigkeit,
6. Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden, Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden für natürliche und ggf. juristische Person.
Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten:
1. Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis,
2. Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis,
3. Nachweise der erforderlichen Mittel und Sicherheiten für das Pfandleihgewerbe, mindestens für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebes, z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Bankbürgschaft oder Nachweis einer Finanzierungszusage einer Bank.
4. Nachweis einer Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung.
Formulare
- Anzeige bei der zuständigen Behörde
- Antrag formlos möglich
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass Sie das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben und eine entsprechende Erlaubnis nach § 34 GewO besitzen.
- Pfandleiher ist, wer gewerbsmäßig Geld als zinsen- und kostenpflichtiges Darlehen gegen Verpfändung von beweglichen Sachen sowie Wertpapieren, die wie bewegliche Sachen verpfändet werden können, gewährt (Pfandrecht).
Pfandvermittler verpfändet gegen Entgelt im eigenen Namen die ihnen übergegeben Sachen bei Pfandleihern.
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Pfandleiherverordnung (PfandlV)
Verfahrensablauf
Sie können die Anzeige des Gewerbebetriebs elektronisch und medienbruchfrei über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) stellen. Hierbei müssen Sie sich über das Servicekono.NRW identifizieren. Die Antragsdaten können Sie über einen Antragsassistenten eingeben. Wenn alle Daten eingetragen sind, und die erforderlichen Nachweise hochgeladen sind, können Sie den Antrag im WSP.NRW an die örtlich zuständige kommunale Ordnungsbehörde versenden. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Eintrag Ihres Betriebssitzes. Sie erhalten eine automatisiert im WSP.NRW erstellte Bescheinigung über die gestellte Anzeige. Ggf. kann sich die zuständige Ordnungsbehörde bei Fragen zu den übermittelten Unterlagen zu den Geschäftsräumen noch bei Ihnen melden. Die Abwicklung der Fragen erfolgt über das WSP.NRW. Sie erhalten zunächst eine E-Mail mit der Mitteilung, dass eine Nachricht für Sie vorliegt. Die Nachricht selbst können Sie erst lesen, wenn Sie sich mit Ihrem Nutzernamen und mit dem eingetragenen Passwort beim Servicekonto.NRW anmelden. Unter „Meine Anträge“ können Sie dann die Nachricht lesen, ggf. auf die Nachricht antworten oder ergänzende Unterlagen hochladen. Indem Sie auf „Senden“ drücken, übermitteln Sie die entsprechenden Informationen an die zuständige Behörde.
Fristen
Kosten
Hinweise für Bünde
Es ist vor Absenden des Antrags eine Vorschussgebühr und nach der Antragsbearbeitung eine Restgebühr fällig. Die Höhe der Restgebühr wird von der zuständigen Stelle festgesetzt. Die Gebühren sind der entsprechenden Gebührenverordnung zu entnehmen.
Vorschussgebühr: 100 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Ihre Anzeigepflicht verletzen, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Bünde