Pfandleihgewerbe anmelden
Beschreibung
Hinweise für Engelskirchen
Das Gewerberecht macht in zahlreichen Fällen den Zugang zu einem Gewerbe oder zu einer Tätigkeit innerhalb eines Gewerbes von einer behördlichen Erlaubnis (Genehmigung, Konzession und so weiter) abhängig.
Insbesondere folgende Gewerbe unterliegen der Erlaubnispflicht
- Privatkrankenanstalten
- Schaustellung von Personen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
- Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit
- Spielhallen und sonstige Spielunternehmen
- Pfandleihgewerbe
- Bewachungsgewerbe
- Versteigerergewerbe
- Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer
- Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
- Sachverstände
Es handelt sich hierbei um persönliche Erlaubnisse, die allerdings zum Teil Anforderungen an die Betriebsräume mit einbeziehen. Zu den bei personenbezogenen Erlaubnissen gängigen Voraussetzungen gehören als spezielle Eignungskomponenten die Zuverlässigkeit und die Sachkunde (fachliche Eignung), teilweise auch die allgemeinen Anforderung der Eignung (zum Beispiel im Pfandleiher- und Bewachungsgewerbe, Versteigerergewerbe die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit).
Die persönliche Erlaubnis stellt auf die höchstpersönlichen Verhältnisse ihres Inhabers ab, insbesondere auf dessen Eigenschaften, und ist daher grundsätzlich nicht übertragbar.
Zur Prüfung der Zuverlässigkeit ist regelmäßig ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, dem Bundeszentralregister, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und der Gemeindekasse vorzulegen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- die Lage der Räume muss explizit bezeichnet werden; eine Grundrisszeichnung kann hierbei etwa mögliche Zweifel beseitigen
- Personalausweis
- Für juristische Personen: Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister
- Bei Anzeige durch eine Vertreterin/einen Vertreter: Vollmacht
- Ggf. Erlaubnisurkunde (nicht obligatorisch, aber Voraussetzung für die Aufnahme der konkreten Tätigkeit)
- Ggf. Aufenthaltserlaubnis (Voraussetzung für die Aufnahme der konkreten Tätigkeit; außerdem muss in er Aufenthaltserlaubnis die Aufnahme einer erwerbs-wirtschaftlichen Tätigkeit ausdrücklich zugelassen sein)
Formulare
- Anzeige bei der zuständigen Behörde
- Antrag formlos möglich
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass Sie das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben und eine entsprechende Erlaubnis nach § 34 GewO besitzen.
- Pfandleiher ist, wer gewerbsmäßig Geld als zinsen- und kostenpflichtiges Darlehen gegen Verpfändung von beweglichen Sachen sowie Wertpapieren, die wie bewegliche Sachen verpfändet werden können, gewährt (Pfandrecht).
Pfandvermittler verpfändet gegen Entgelt im eigenen Namen die ihnen übergegeben Sachen bei Pfandleihern.
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Pfandleiherverordnung (PfandlV)
Verfahrensablauf
Sie können die Anzeige des Gewerbebetriebs elektronisch und medienbruchfrei über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) stellen. Hierbei müssen Sie sich über das Servicekono.NRW identifizieren. Die Antragsdaten können Sie über einen Antragsassistenten eingeben. Wenn alle Daten eingetragen sind, und die erforderlichen Nachweise hochgeladen sind, können Sie den Antrag im WSP.NRW an die örtlich zuständige kommunale Ordnungsbehörde versenden. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Eintrag Ihres Betriebssitzes. Sie erhalten eine automatisiert im WSP.NRW erstellte Bescheinigung über die gestellte Anzeige. Ggf. kann sich die zuständige Ordnungsbehörde bei Fragen zu den übermittelten Unterlagen zu den Geschäftsräumen noch bei Ihnen melden. Die Abwicklung der Fragen erfolgt über das WSP.NRW. Sie erhalten zunächst eine E-Mail mit der Mitteilung, dass eine Nachricht für Sie vorliegt. Die Nachricht selbst können Sie erst lesen, wenn Sie sich mit Ihrem Nutzernamen und mit dem eingetragenen Passwort beim Servicekonto.NRW anmelden. Unter „Meine Anträge“ können Sie dann die Nachricht lesen, ggf. auf die Nachricht antworten oder ergänzende Unterlagen hochladen. Indem Sie auf „Senden“ drücken, übermitteln Sie die entsprechenden Informationen an die zuständige Behörde.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Ihre Anzeigepflicht verletzen, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2022