Anzeige des Gewerbebetriebs eines PfandleihersOnline erledigen

    Pfandleihgewerbe

    Sie sind Pfandleiher und möchten ein Gewerbe betreiben? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihrer Anzeigepflicht nach § 2 PfandlV nachkommen.

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, benötigt eine Erlaubnis gem. § 34 Gewerbeordnung (GewO).

    Erlaubnis gem. § 34 GewO

    Bevor Sie das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis gem. § 34 GewO.

    Ein Pfandleiher gewährt Gelddarlehen gegen Faustpfand zur Sicherung des Darlehens neben Zinsen und Kosten. Er nimmt also Güter in Pfandverwahrung und zahlt dafür einen Geldbetrag aus.

    Ein Pfandvermittler verpfändet gewerbsmäßig gegen Entgelt im eigenen Namen die ihm übergebenen Sachen bei Pfandleihern und führt das erhaltene Darlehen an seinen Kunden ab.

    Bei der Ausübung des Gewerbes ist die Pfandleiherverordnung zu beachten.

    Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gem. § 14 GewO unter Vorlage des Erlaubnisscheins anzumelden.

    Benötigte Unterlagen:
    1. Es ist ein formeller Antrag Erlaubnis Pfandleihgewerbe
    2. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    3. Führungszeugnis
    4. Bescheinigung in Steuersachen
      Zu beantragen bei dem für den Wohnort zuständigen Finanzamt. Sofern bereits eine Betriebsstätte in einem anderen Ort als dem Wohnort besteht, ist von dort eine weitere steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen. Sofern bereits eine GmbH oder AG besteht, ist auch dafür eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zu beantragen.
    5. Haftpflichtversicherungsnachweis gemäß § 8 PfandlVO
      Der Pfandleiher hat das Pfand mindestens zum doppelten Betrag des Darlehens gegen Feuerschäden, Leitungswasserschäden, Einbruchdiebstahl sowie angemessen gegen Beraubung zu versichern.
    6. Nachweis der erforderlichen Mittel/Sicherheiten
      Es müssen mindestens für die ersten 6 Monate des Gewerbebetriebes die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten nachgewiesen werden - insbesondere der Personal-, Miet-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Versicherungskosten und des Lebensunterhaltes unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen. Die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten können auch durch eine entsprechende Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage einer Bank nachgewiesen werden.
    7. Anzeige über die Räumlichkeiten
      Die Lage der Betriebsräume muss in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise bezeichnet werden (zum Beispiel durch eine Grundrisszeichnung).
    8. Gegebenenfalls Auszug aus dem Handelsregister für eine bereits bestehende GmbH oder AG. 1
    9. Gegebenenfalls Gesellschaftsvertrag der GmbH oder AG, auch wenn diese noch in Gründung ist Die Punkte 3. - 5. gelten für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter der GmbH, AG bzw. für jeden Gesellschafter der GmbH in Gründung. Die Punkte 3. bis 5. gelten ebenfalls für den Leiter des Betriebes bzw. den Leiter der Zweigniederlassung

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_425f35a736e3253463347ad4fd5dfc7e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gaststätten- und allgemeine Gewerbeangelegenheiten L - Z

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    04.1 Fachdienst - Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-635

    Fax: 0 28 41 / 201-1 68 88

    E-Mail: Ordnung@Moers.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gaststätten- und allgemeine Gewerbeangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Unterlagen sind beizufügen:

    • die Lage der Räume muss explizit bezeichnet werden; eine Grundrisszeichnung kann hierbei etwa mögliche Zweifel beseitigen
    • Personalausweis
    • Für juristische Personen: Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister
    • Bei Anzeige durch eine Vertreterin/einen Vertreter: Vollmacht
    • Ggf. Erlaubnisurkunde (nicht obligatorisch, aber Voraussetzung für die Aufnahme der konkreten Tätigkeit)
    • Ggf. Aufenthaltserlaubnis (Voraussetzung für die Aufnahme der konkreten Tätigkeit; außerdem muss in er Aufenthaltserlaubnis die Aufnahme einer erwerbs-wirtschaftlichen Tätigkeit ausdrücklich zugelassen sein)

    Formulare

    • Anzeige bei der zuständigen Behörde
    • Antrag formlos möglich

    Voraussetzungen

    Voraussetzung ist, dass Sie das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben und eine entsprechende Erlaubnis nach § 34 GewO besitzen.

    • Pfandleiher ist, wer gewerbsmäßig Geld als zinsen- und kostenpflichtiges Darlehen gegen Verpfändung von beweglichen Sachen sowie Wertpapieren, die wie bewegliche Sachen verpfändet werden können, gewährt (Pfandrecht).

    Pfandvermittler verpfändet gegen Entgelt im eigenen Namen die ihnen übergegeben Sachen bei Pfandleihern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Anzeige des Gewerbebetriebs elektronisch und medienbruchfrei über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) stellen. Hierbei müssen Sie sich über das Servicekono.NRW identifizieren. Die Antragsdaten können Sie über einen Antragsassistenten eingeben. Wenn alle Daten eingetragen sind, und die erforderlichen Nachweise hochgeladen sind, können Sie den Antrag im WSP.NRW an die örtlich zuständige kommunale Ordnungsbehörde versenden. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Eintrag Ihres Betriebssitzes. Sie erhalten eine automatisiert im WSP.NRW erstellte Bescheinigung über die gestellte Anzeige. Ggf. kann sich die zuständige Ordnungsbehörde bei Fragen zu den übermittelten Unterlagen zu den Geschäftsräumen noch bei Ihnen melden. Die Abwicklung der Fragen erfolgt über das WSP.NRW. Sie erhalten zunächst eine E-Mail mit der Mitteilung, dass eine Nachricht für Sie vorliegt. Die Nachricht selbst können Sie erst lesen, wenn Sie sich mit Ihrem Nutzernamen und mit dem eingetragenen Passwort beim Servicekonto.NRW anmelden. Unter „Meine Anträge“ können Sie dann die Nachricht lesen, ggf. auf die Nachricht antworten oder ergänzende Unterlagen hochladen. Indem Sie auf „Senden“ drücken, übermitteln Sie die entsprechenden Informationen an die zuständige Behörde. 

    Fristen

    Innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit

    Kosten

    Hinweise für Moers

    • Gebühren: 100,00€ bis 1.000,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Ihre Anzeigepflicht verletzen, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Moers

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de