Anzeige des Gewerbebetriebs eines Pfandleihers
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Als Pfandleiher unterliegen Sie der unverzüglichen Anzeigepflicht nach § 2 PfandlV.
Das bedeutet, dass Sie neben der Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO der zuständigen Ordnungsbehörde bei Beginn des Gewerbebetriebes anzeigen müssen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb benutzen. Ferner haben Sie jeden Wechsel der für den Gewerbebetrieb benutzten Räume (z.B. die Benutzung eines anderen statt des bisherigen Raumes oder die Hinzunahme weiterer Räume) unverzüglich anzuzeigen.
Dies dient der behördlichen Überprüfung, ob die Pfandgegenstände so aufbewahrt werden, dass deren Verlust oder Beschädigung weitgehend ausgeschlossen ist.
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Ansprechpartner
Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0 (Hotline)
E-Mail: gewerbemeldestelle@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Krefeld
Formulare
- Anzeige bei der zuständigen Behörde
- Antrag formlos möglich
Voraussetzungen
Hinweise für Krefeld
Voraussetzung ist, dass Sie das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben und eine entsprechende Erlaubnis nach § 34 GewO besitzen.
- Pfandleiher ist, wer gewerbsmäßig Geld als zinsen- und kostenpflichtiges Darlehen gegen Verpfändung von beweglichen Sachen sowie Wertpapieren, die wie bewegliche Sachen verpfändet werden können, gewährt (Pfandrecht).
- Pfandvermittler verpfändet gegen Entgelt im eigenen Namen die ihnen übergebenen Sachen bei Pfandleihern.
Rechtsgrundlage(n)
§ 2 Pfandleiherverordnung (PfandlV)
Verfahrensablauf
Hinweise für Krefeld
Sie können die Anzeige des Gewerbebetriebs elektronisch und medienbruchfrei über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) stellen. Hierbei müssen Sie sich über das Servicekono.NRW identifizieren.
Die Antragsdaten können Sie über einen Antragsassistenten eingeben. Wenn alle Daten eingetragen sind, und die erforderlichen Nachweise hochgeladen sind, können Sie den Antrag im WSP.NRW an die örtlich zuständige kommunale Ordnungsbehörde versenden.
Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Eintrag Ihres Betriebssitzes. Sie erhalten eine automatisiert im WSP.NRW erstellte Bescheinigung über die gestellte Anzeige. Gegebenenfalls kann sich die zuständige Ordnungsbehörde bei Fragen zu den übermittelten Unterlagen zu den Geschäftsräumen noch bei Ihnen melden.
Die Abwicklung der Fragen erfolgt über das WSP.NRW. Sie erhalten zunächst eine E-Mail mit der Mitteilung, dass eine Nachricht für Sie vorliegt. Die Nachricht selbst können Sie erst lesen, wenn Sie sich mit Ihrem Nutzernamen und mit dem eingetragenen Passwort beim Servicekonto.NRW anmelden. Unter "Meine Anträge" können Sie dann die Nachricht lesen, gegebenenfalls auf die Nachricht antworten oder ergänzende Unterlagen hochladen. Indem Sie auf "Senden" drücken, übermitteln Sie die entsprechenden Informationen an die zuständige Behörde.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Krefeld
- 4 Wochen (bis zu 6 Wochen)
Kosten
Hinweise für Krefeld
- Antragsgebühr (abhängig von der Größe): 100,00€ bis 1.000,00€
Zahlungsziel:
Die Gebühr wird fällig bei Antragstellung
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Ihre Anzeigepflicht verletzen, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2022
Stichwörter
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