Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren öffentliche Bekanntmachung

    Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren öffentliche Bekanntmachung

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Öffentliche Bekanntmachungen

    Die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Baesweiler werden durch Anschlag in den Bekanntmachungskästen der Stadt Baesweiler, die in allen Stadtteilen aufgestellt sind, für die Dauer von mindestens 1 Woche vollzogen, wobei gleichzeitig auf der Homepage auf die Bekanntmachungen hingewiesen wird.
    Mit einer öffentlichen Bekanntmachung wird der Bürger über rechtlich vorgeschriebene Veröffentlichungen in Kenntnis gesetzt, zum Beispiel:

    • Bekanntgabe der Stadtratssitzungen:
      Sieben Tage, den Sitzungstag und den Tag der Zustellung der Sitzungsunterlagen eingerechnet, vor einer Stadtratssitzung werden in den Bekanntmachungskästen und auf der Homepage Zeit und Ort der Sitzungen sowie die Tagesordnung öffentlich bekannt gemacht.
    • Bekanntmachungen im Rahmen von Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren
    • Bekanntmachungen von Ortsrecht (z.B. Satzungen, ordnungsbehördliche Verordnungen, Benutzungsordnungen)
    • Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung:
      Kann ein Verwaltungsakt oder eine sonstige Mitteilung dem Adressaten nicht bekannt gegeben werden, weil sein Aufenthaltsort nicht bekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann, so kann die Bekanntgabe in Form der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

    Sonstige Bekanntmachungen

    Für sonstige Bekanntmachungen gelten nicht die strengen rechtlichen Vorgaben wie für öffentliche Bekanntmachungen. Die sonstigen Bekanntmachungen werden entweder im Stadtinfo, auf der Homepage oder in den Bekanntmachungskästen bekannt gemacht.

    Sonstige Bekanntmachungen sind unter anderem die Bekanntgabe der Ausschusssitzungen (nur in den Bekanntmachungskästen) und die Informationen zu der Öffnung bzw. Schließung von städtischen Einrichtungen z.B. an Feiertagen und in den Schulferien.

    In § 21 der Hauptsatzung der Stadt Baesweiler sind die Standorte der Bekanntmachungskästen wie folgt aufgelistet:

    • Baesweiler
      Rathaus, Grabenstraße 11
      Kapellenstraße Ecke Buschstraße
      Katholische Kirche, Kirchvorplatz, Kirchstraße
      Breitestraße/Ecke Albert-Schweitzer-Straße
    • Beggendorf
      Grundschule/Lindenstraße
    • Floverich
      Fließstraße, Ecke Willibrordstraße
    • Loverich
      Josefstraße/Kindergarten
    • Oidtweiler
      Eschweilerstraße gegenüber Einmündung Martinstraße
    • Puffendorf
      Katholische Kirche, Kirchvorplatz, Jan-van-Werth-Straße Seite
    • Setterich
      Rathaus, An der Burg 3
      Emil-Mayrisch-Straße/Ecke Hauptstraße

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    Version

    Technisch geändert am 15.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hauptabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Burg 3

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

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