Tierquälerei
Hinweise für Haan
Beschreibung
Hinweise für Haan
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Tieremisshandelt, gequält oder nicht artgerecht gehalten werden, können Sie hier eine Anzeige erstatten. Bei Beschwerden über Lärm von Tieren (z. B. lautes Bellen) oder bei bissigen und gefährlichen Tieren ist das Ordnungsamt Ihrer Kommune zuständig.Eine Tierschutzanzeige können Sie schriftlich, telefonisch oder online einreichen.
Die Anzeige sollte folgende Angaben enthalten:
- Ihren Namen und Anschrift (bleibt auf Wunsch anonym)
- Name des Tierhalters und Anschrift
- Ort der Tierhaltung (unbedingt notwendig, im Außenbereich bitte möglichst genaue Beschreibung der Lage)
- Tierart und Anzahl der betroffenen Tiere
- Angaben über Ort, Zeit, Art und Ablauf desVorfalls
- Beweise(Fotos, Videoaufnahmen, Zeichnungen, sofern vorhanden)
- Zeugen (mit Anschrift)
Auch anonymen Hinweisen gehen wir nach. Allerdings sollten Sie sich dennoch als Zeuge zur Verfügung stellen, insbesondere wenn keinsonstiges Beweismaterial vorliegt.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Brandschutz, Recht und öffentliche Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ordnung@stadt-haan.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Haan
Keine
Formulare
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Voraussetzungen
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Ein entsprechender Vorfall wurde beobachtet oder es existiert ein begründeter Verdacht.Machen Sie möglichst genaue Angaben über:-Ort-Zeit-Art des Vorfalls-Ablauf des Vorfalls-betroffene Tiere und diesen zugefügteoSchmerzen, Leiden oder Schäden-beteiligte Personen und Zeugen (falls bekannt)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft. Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar. Sie können der Anzeige auch Bilder anhängen.
Fristen
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Keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Haan
Sehr unterschiedlich, da von der Sachlage des Einzelfalls abhängig. Im Durchschnitt eine Woche, bei dringenden Fällenschneller. Meldungen werden jedoch immer am Tag des Einreichens mindestens gesichtet.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Bei Beschwerden über Lärm (z. B. lautes Bellen), Schmutz/Dreck, Gestank von Tieren oder bei bissigen und gefährlichen Tieren ist das Ordnungsamt Ihrer Kommune zuständig.
Bei Wildtieren wenden Sie sich bitte an die untere Jagdbehördeoder die Feuerwehr.Bei Artenschutz-Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an das UmweltamtZuständigkeit für Wildtiere und Artenschutz.Bei akuten Notfällen melden Sie sich bitte telefonisch.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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