Nutzungsrecht für eine Grabstelle ÜbertragungOnline erledigen

    Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Es wird zwischen Sargbestattung und Urnenbestattung unterschieden.
    Für die jeweilige Bestattung gibt es entsprechende Wahl- und Reihengräber.
    Zu den weiteren Bestattungsmöglichkeiten gehören Friedgarten und Gemeinschaftsgrabstätten.

    Nach Ablauf der Nutzungszeit kann ein Wiedererwerb (für die Dauer von 30 Jahren) oder eine Verlängerung des Nutzungsrechtes erfolgen.

    Sie können diesen Antrag bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Nutzungsrechtes stellen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_23b0dc958fac8bba32e1f49743b51ad8

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Umweltschutz und Grünflächen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Im Bestattungsfall muss
    - eine Sterbeurkunde,
    - eine Anmeldung zur Bestattung mit Unterschrift des Kostenträgers und ggf.
    - eine Erklärung zur Übernahme des Nutzungsrechts für die Grabstätte von den Angehörigen bzw. des Bestatters eingereicht werden.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Durch einen Gebührenbescheid werden die Leistungen der Friedhofsverwaltung abgerechnet.

    Über die Gebühren informiert Sie gerne die Friedhofsverwaltung.
    (Grundlage: Gebührenordnung)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Weitere Informationen

    Hinweise für Paderborn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de