Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Hinweise für Petershagen

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Im Stadtgebiet Petershagen gibt es 18 städtische und 11 kirchliche Friedhöfe.

    Die städtischen Friedhöfe befinden sich in folgenden Ortschaften: Bierde, Döhren, Eldagsen, Friedewalde (alt+neu), Gorspen-Vahlsen, Hävern, Heimsen, Ilse, Ilserheide, Ilvese, Neuenknick, Ovenstädt, Quetzen, Raderhorst, Rosenhagen, Seelenfeld und Wietersheim.

    Für die o. g. Friedhöfe ist die städtische Friedhofsverwaltung u. a. zuständig für:

    • die Entgegennahme der Beisetzungsanmeldung (hier möglich als Online-Anmeldung) einschließlich der Auswahl des Termines, der Art und der Lage des Grabes
    • die Benutzung der Friedhofskapelle
    • Fragen der Gräbergestaltung und -pflege
    • die Erteilung der Erlaubnis für das Errichten von Einfassung/Grabstein
    • die Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstätten
    • die Entgegennahme des Antrages für die (falls gewünscht, auch vorzeitige) Einebnung eines Grabes
    • die Aufrechterhaltung der Friedhofsordnung
    • die Führung von Gräberkarteien und -karten
    • Auskünfte und Festsetzung von Friedhofsgebühren
    • Änderung oder Übertragung des Nutzungsrechtes an Gräbern und Grabstätten.

    Die kirchlichen Friedhöfe finden Sie in Buchholz, Frille, Lahde, Maaslingen, Meßlingen, Ovenstädt, Petershagen, Schlüsselburg, Südfelde, Wasserstraße und Windheim.

    Die Bestattungsmöglichkeiten auf den kirchlichen Friedhöfen, sowie die damit verbundenen Kosten, erfragen Sie bitte bei den jeweiligen Kirchengemeinden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    E-Mail: info@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Petershagen

    Bei eingetretenen Sterbefällen sind in aller Regel auch die in Anspruch genommenen Bestattungsunternehmen gern bereit, die Angehörigen bei den anfallenden - nicht alltäglichen - Fragen vertrauensvoll zu beraten und bei Behördengängen zu vertreten.

    Folgende Unterlagen müssen bei der Friedhofsverwaltung vorgelegt werden:

    • Standesamtliche Bescheinigung über die Eintragung eines Sterbefalles oder eine Sterbeurkunde
    • ist die Bestattung in einem bereits vorhandenen Grab vorgesehen, legen Sie bitte die Graburkunde vor oder bezeichnen Sie das Grab genau (Friedhof, Abteilung, Nr.)

    Formulare

    Hinweise für Petershagen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Petershagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Petershagen

    Fristen

    Hinweise für Petershagen

    Eine Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich.

    Leichen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert werden. Sie können erd- oder feuerbestattet werden.

    Urnen sind innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beizusetzen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Petershagen

    Kosten

    Hinweise für Petershagen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Petershagen

    Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen eine gesetzliche Friedhofspflicht.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de