Nutzungsrecht für eine Grabstelle ÜbertragungOnline erledigen

    Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Hinweise für Eitorf

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Das Nutzungsrecht ist die Zeit, für die eine Grabstätte erworben wird. Als

    Nutzungsberechtigter wird zunächst die Person eingetragen, die anlässlich der

    Bestattung angegeben wird.

    Ein Nutzungsrecht kann nur an Wahlgrabstätten erworben werden.

    Wird bis zum Ableben des Nutzungsberechtigten keine Regelung getroffen, auf wen

    das Nutzungsrecht übergehen soli, so kommt nachstehende Reihenfolge der

    Angehörigen des bisherigen Nutzungsberechtigten zum Tragen:

    - überlebender Ehegatte

    -    Lebenspartner nach dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft

    -    Kinder,

    • Stiefkinder,

    -    die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter und Mütter,

    -    die Eltern,

    -    die vollbürtigen Geschwister,

    • die Stiefgeschwister,

    -    die hier nicht genannten Erben,

    -    Partner der eheähnlichen Lebensgemeinschaft.



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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de