Nutzungsrecht für eine Grabstelle ÜbertragungOnline erledigen

    Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Hinweise für Eschweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Der Nutzungsberechtigte hat grundsätzlich das Recht in der Grabstätte beigesetzt zu werden und kann diese im Rahmen der Friedhofssatzung individuell gestalten. Der Nutzungsberechtigte pflegt die Grabstätte eigenhändig oder beauftragt einen Vertreter. Weiterhin übernimmt er die Verkehrssicherheit für eventuelle Grabaufbauten.

    Das Nutzungsrecht beträgt an Erdgrabstätten 30 Jahre und an Urnengrabstätten 20 Jahre. Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätte kann beliebig verlängert werden.

    Die Verlängerungsgebühr für die jeweilige Wahlgrabstätte beträgt pro Jahr:

    • Urnenwahlgrab: 80,00 €
    • Einzelwahlgrab: 120,00 €
    • Doppelwahlgrab: 215,00 €
    • Für jede weitere Wahlgrabstätte: 120,00 €

    Telefonische Auskunft erhalten Sie unter der Telefonnummer 71-206 oder 71-650, weitere Informationen finden Sie auch in der Friedhofssatzung.

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    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Umweltbelange und Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

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    Umweltbelange und Friedhofswesen

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    52249 Eschweiler

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    Technisch geändert am 07.08.2023

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    52249 Eschweiler

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    Technisch geändert am 13.05.2021

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    Deutsch

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    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

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    Technisch geändert am 13.05.2021

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

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