Tätigkeiten mit Krankheitserregern anzeigen
Hinweise für Steinfurt
Sie haben eine Erlaubnis zur Tätigkeit mit Krankheitserregern und wollen diese Tätigkeit nun erstmalig aufnehmen? Dann müssen Sie die Tätigkeit der zuständigen Stelle anzeigen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Steinfurt
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Die Tätigkeit ist mindestens 30 Tage vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeiten anzuzeigen.
Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn die Anzeige vollständig ist und nach Prüfung der Unterlagen und der Räume die Tätigkeit nicht untersagt wird.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Steinfurt
30 Tage nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 29.01.2024