Maßnahmen der Zwangsvollstreckung UntersagungOnline erledigen

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung Untersagung

    Hinweise für Detmold

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Bleibt die Mahnung für öffentlich-rechtliche Forderungen und zugelassene privatrechtliche Forderungen erfolglos, bekommen Sie Besuch von einer Vollziehungsbeamtin oder einem Vollziehungsbeamten der Stadtkasse. Die Stadtkasse verfolgt diese Forderungen als Vollstreckungsbehörde im Wege des Verwaltungszwanges nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.Die Vollstreckung umfasst z. B. die Pfändung 

    • beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge und deren Versteigerung,
    • von Konten bei Banken / Geldinstituten oder Einkommen beim Arbeitgeber,
    • jeglicher anderer verwertbarer Rechte,
    • in den Grundbesitz (Eintragung von Zwangssicherungshypotheken, Zwangsversteigerungen)

    sowie erforderliche Ermittlungen oder die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.Im Rahmen der Vollstreckung entstehen für die Zahlungspflichtigen Pfändungsgebühren und andere Kosten, die zusammen mit der Hauptforderung ohne weiteres zwangsweise beigetrieben werden können. Erfolgt nach dem Mahnbescheid für privatrechtliche Forderungen auch jetzt keine Zahlung, wird beim Amtsgericht der Vollstreckungsbescheid beantragt und durch den Gerichtsvollzieher vollzogen.Diese Schritte sind jeweils mit weiteren Kosten für die Zahlungspflichtigen verbunden.

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    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.0.40 Stadtkasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Bielefelder Straße 1

    32756 Detmold

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    Technisch geändert am 18.04.2023

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    Formulare

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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