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    abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

    Gerade noch stand Ihr Auto am Fahrbahnrand und nun ist es weg? Für das Verschwinden gibt es jetzt zwei Möglichkeiten. Entweder das Fahrzeug wurde gestohlen oder abgeschleppt.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Warum wird abgeschleppt? Abschleppmaßnahmen werden im Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs bei Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer durchgeführt z. B.: Behindertenparkplätze Fußgängerzonen Sonderfahrstreifen für Omnibusse Feuerwehrzufahrten Fußgängerüberwege transportablen Beschilderungen (Baumaßnahmen, Sonderveranstaltungen usw.-Verbotszone mindestens 72 Stunden vorher eingerichtet) bei "Dauerparkern" in parkscheinpflichtigen Bereichen, Ladezone usw. Wo befindet sich bei Fahrzeug und was ist zu tun um das Fahrzeug zurück zu bekommen? Die abgeschleppten Fahrzeuge werden bei der Firma Faensen abgestellt. Es ist erforderlich, die Abschleppkosten bei der Abschleppfirma zu bezahlen (Firma Faensen GmbH, Strangenhäuschen 14, 52070 Aachen; Telefon +49 (0) 241 70 51 30 ). Der Wagen kann anschließend wieder mitgenommen werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e9c6ef6498874d639552fe66c69194c2

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verwaltungsgebühren / Abschleppmaßnahmen

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zur Abholung des Fahrzeugs benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

    • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II
    • Personalausweis oder Reisepass mit Lichtbild
    • Schriftliche Vollmacht (bei Fremdabholung)
    • Ggf. Bargeld

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Melden Sie sich am besten telefonisch beim örtlichen Ordnungsamt oder bei der Polizei und erkundigen Sie sich nach dem Verbleib Ihres Fahrzeugs.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in Nordrhein-Westfalen am 17.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de