Duldung beantragen
Hinweise für Krefeld
Beschreibung
Hinweise für Krefeld
Eine Duldung erhalten insbesondere Ausländer, deren Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und dennoch keine Aufenthaltserlaubnis (aus humanitären Gründen) erteilt werden kann.
Neben den Fällen, in denen die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist, gibt es weitere Konstellationen bei denen eine Duldung im Einzelfall in Betracht kommt.
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Ansprechpartner
Migration
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-2333
E-Mail: auslaenderamt@krefeld.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Krefeld
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Krefeld
Rechtsgrundlage(n)
§ 81 Abs. 3 S. 2, § 81 Abs. 5 AufenthG
Verfahrensablauf
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Der Antrag kann online gestellt werden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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- 2 Wochen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Hinweis:
Die Ausreisepflicht bleibt in allen Duldungsfällen bestehen.
Informationen zum Aufenthalt von Asylbewerbern und Flüchtlingen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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