Hilfen für Gehörlose und Taubblinde
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Persönliche Daten mit Ergänzung entsprechender Nachweise nach Aufforderung (in der Regel Personalausweis oder Pass oder Aufenthaltstitel).
- Nachweis über die Gehörlosigkeit oder Taubheit (mindestens ein Nachweis erforderlich):
- Fachärztliche Bescheinigung über die Gehörlosigkeit oder Taubheit
- Bescheid zum Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Gl“ (gehörlos)
- Bei Antragstellung für Minderjährige: Willenserklärung der gesetzlichen Vertretung (wenn Sie Erziehungsberechtigte sind)
- Bei Unterstützung durch Dritte: Vollmacht (wenn Sie dritte Personen um Hilfe beim Antrag bitten)
- Bei Betreuung: Betreuungsurkunde (wenn Sie einen rechtlich bestellten Betreuer haben)
- Bei Angabe eines fremden Kontos: Fremdkontenerklärung
- Bei Ansprüchen gegenüber Dritten: Nachweis über die Ansprüche
- Bei Inanspruchnahme oder Beantragung von Leistungen auf Basis anderer Rechtsgrundlagen: Nachweise über die Leistungen
Formulare
Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf
Voraussetzungen
Hinweise für Brüggen
- Sie gelten als gehörlos mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbenen Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit auf beiden Ohren.
- Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.
- Sie haben einen durch Ihre Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit entstandenen Mehraufwand.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Brüggen
- Sie können Hilfe für Gehörlose bei Ihrem zuständigen Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland, LVR) beantragen.
- Anträge und Formulare finden Sie auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland unter der Dienstleistung Gehörlosengeld.
- Sie können den Antrag auf Hilfe für Gehörlose auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder Kreisverwaltung einreichen.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung vom Landschaftsverband.
- Sie werden bei Bedarf aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.
- Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Anspruch auf Hilfe für Gehörlose.
- Sie müssen dem Landschaftsverband Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse immer zeitnah mitteilen.
Fristen
Hinweise für Brüggen
Sie erhalten die Hilfe für Gehörlose ab dem Monat, in dem Sie Ihren Antrag eingereicht haben und die Voraussetzungen für die Leistung vorlagen.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Brüggen
Mehr Informationen zur Hilfe für Gehörlose erhalten Sie auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) unter der Dienstleistung Gehörlosengeld.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch d-NRW Ressort am 03.11.2021