Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

    Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat

    Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
    Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen.

    Kinder können bereits ab Geburt (z.B. für Reisen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz) einen Personalausweis erhalten, der Kinderreisepass ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr erhältlich. Alternativ ist für Kinder auch die Beantragung eines elektronischen Reisepasses möglich.

    Die Broschüre "Ihr Personalausweis", herausgegeben vom Bundesministerium des Innern und Heimat, steht in der jeweils gültigen Fassung rechts als Download zur Verfügung. Dort finden Sie auch Hinweise zur Online-Funktion.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5b39f525ca58c57be30ec06a954714a0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 5

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    Fax: 02323 16-12339268

    E-Mail: einwohneramt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Wanne

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    Fax: 02323 16-12339268

    E-Mail: einwohneramt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    • Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
    • Neuzeitliches biometrisches Lichtbild (bitte Hinweise unten beachten)
    • nur bei Erstbeantragung nach Einbürgerung: Nationalpass und Einbürgerungsurkunde

    Bei Antragsteller*innen unter 16 Jahren bedarf die Antragstellung zusätzlich der Vorsprache beider Elternteile. Dabei wird die erforderliche zu Hause geleistete Unterschrift des zweiten Elternteils anerkannt, wenn zum Vergleich der Unterschrift dessen gültiger Personalausweis beziehungsweise Pass und die Einverständniserklärung vorgelegt wird. Die Einverständniserklärung finden Sie oberhalb in der Menüführung zum Download. Das Kind muss bei der Beantragung mit dabei sein!

    Zustimmung beider Elternteile oder Nachweis zur alleinigen Antragsberechtigung. Grundsätzlich (in Einzelfällen kann die Vorlage von Unterlagen zusätzlich sein bzw. abweichen) gilt:

    • bei zusammenlebenden Eltern: schriftliche Zustimmung beider Elternteile unter Vorlage beider Ausweise/Pässe. Alternativ Nachweis, dass der antragstellende Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt.
    • bei getrennt lebenden / geschiedenen Elternteilen: Das alleinige Antragsrecht hat grundsätzlich der Elternteil, in dessen Wohnung das Kind bei Antragstellung mindestens 6 Monate mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. 
    • bei ledigen, nicht mit dem Vater zusammenlebenden Müttern: Das alleinige Sorgerecht hat grundsätzlich die Mutter, wenn das Kind bei Antragstellung mindestens 6 Monate mit Haupt- und alleiniger Wohnung unter der gleichen Anschrift gemeldet ist. 
    • bei ledigen, nicht mit der Mutter zusammenlebenden Vätern: Schriftliches Einverständnis der Mutter unter Vorlage des Personalausweises/Passes der Mutter oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Der Nachweis über das alleinige Sorgerecht wird üblicherweise mit Beschlüssen / Urteilen des Familien- bzw. Vormundschaftsgerichtes geführt. 
    • bei bestehender Vormundschaft: Die Vorlage der Bestallungsurkunde ist notwendig.

     

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Die erforderlichen Unterlagen hängen davon ab, unter welchen Umständen Sie einen Personalausweis beantragen.

    Alter Personalausweis

    Der bisherige Personalausweis wird bei der Aushändigung des neuen Ausweises eingezogen oder ungültig gemacht.

    Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde

    Bitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls ein Datenabgleich erfolgen muss. Die Vorlage einer Personenstandsurkunde ist zwingend erforderlich, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen (z. B. é, è, č, ñ, etc.) gibt, die im letzten Personalausweis bzw. Reisepass noch nicht erfasst wurden.

    Verlustanzeige

    Diese ist erforderlich, wenn der alte Personalausweis verloren gegangen ist. Sie können die Verlustanzeige bei der Beantragung des Personalausweises erstatten.

    Bescheinigung der Polizei

    Falls der bisherige Ausweis gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.

    Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto

    Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Als ergänzendes Angebot zu ortsansässigen Fotografen und Dienstleistern bietet die Stadt Herne die Möglichkeit, für alle Herner Bürger zum Zwecke der Beantragung eines Personendokumentes im Bürgeramt Herne-Mitte an einem Selbstbedienungsterminal Fotos zu erstellen. Bitte kommen Sie dafür 15 Minuten früher, vor Ihrem Termin, um die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Es entstehen Kosten in Höhe von 7 €. Bürger, die einen Termin im Rathaus Wanne haben, können bis zu 24 Stunden vor diesem Termin im Bürgeramt Herne-Mitte das Bild anfertigen. Die Kosten werden beim Termin im Rathaus Wanne abgerechnet. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne

    Personalausweisgesetz

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne

    In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser wird in der Regel sofort ausgestellt, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von drei Monaten und dient als reiner Sichtausweis ohne Online-Funktion.

    Die voraussichtliche Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei ist unter anderem abhängig von Reisegewohnheiten und damit einem erhöhten Antragsaufkommen. Sie erhalten üblicherweise bei der Antragstellung genauere Informationen, wann Ihr neuer Ausweis fertig ist. Die Abholung des Ausweises ist ohne Termin zu den Öffnungszeiten in der jeweiligen Liegenschaft (in der beantragt wurde) möglich. Bringen Sie dazu das alte (ggf. auch vorläufige) Ausweisdokument mit. Mit Erhalt des PIN-Briefes der Bundesdruckerei können Sie davon ausgehen, dass etwa 2 Werktage später der Ausweis abholbereit ist.

    Die Rücksetzung oder Neusetzung eines PIN für den Personalausweis ist kostenfrei und kann nur noch in den Einwohner- und Bürgerämtern erfolgen. Der Online-Dienst auf dem zentralen Portal der Bundesdruckerei wurde am 31.12.2023 eingestellt. Wenn Sie nur den PIN ändern oder neusetzen wollen ist kein Termin notwendig. Bitte ziehen Sie eine Wartemarke "Ausweisabholung" und stellen sich an der Theke (in Wanne Zimmer 6a) an. 

    Fristen

    Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de