Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
Hinweise für Lage
Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.
Beschreibung
Hinweise für Lage
Deutsche Staatsbürger:innen ab dem 16. Lebensjahr müssen sich jederzeit mit gültigem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Den Personalausweis kann man auch schon vor dem 16. Lebensjahr erhalten.
Dann muss jedoch das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen (entweder durch persönliche Vorsprache oder Einverständniserklärung mit beglaubigter Unterschrift).
Der Antrag ist persönlich zu stellen.
Da Ihre eigenhändige Unterschrift und die Abgabe der Fingerabdrücke erforderlich ist, können Sie sich nicht vertreten lassen. Der Ausweis kann jedoch durch den/die Antragsteller:in oder eine/n Bevollmächtigte/n abgeholt werden.
Bei Namensänderungen (z.B. durch Eheschließungen) ist ein neuer Personalausweis zu beantragen.
Alle Deutschen, die in Lage ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Personalausweis im Bürgerservice der Stadt Lage beantragen.
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
- 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild
im Format 35 mal 45 Millimeter mit einem hellen Hintergrund - nicht älter als 2 Jahre! - Ihren alten Personalausweis - ersatzweise (falls der Personalausweis nicht auffindbar ist) Ihren Reisepass
- bei der Erstausstellung eines Personalausweises: den Kinderausweis beziehungsweise Kinderreisepass
- bei einer erstmaligen Ausstellung in Lage: Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. das Familienstammbuch
- Bei Personen unter 16 Jahren eine Einverständniserklärung bzw. Zustimmungserklärung beider Elternteile oder der Sorgeberechtigten
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Lage
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Bei Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel gehen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises folgendermaßen vor:
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Bei vorzeitiger Beantragung erhalten Sie den neuen Personalausweis erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem erfolgten Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt ausgehändigt. Vor der Aushändigung des Personalausweises überprüft die Behörde die Namensführung anhand
- der Eheurkunde,
- des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder
- der Bescheinigung über die Namensführung.
Fristen
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
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- 37,00 Euro für Antragsteller ab 24 Jahren
- 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
- 10,00 Euro für den vorläufigen Personalausweis
- 13,00 Euro Zusatzgebühr (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
Weitere Gebührenregelungen:
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion, ändern der PIN im Bürgerservice, ändern der Anschrift bei Umzügen, Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021
Stichwörter
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