Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Sie benötigen einen neuen Ausweis:
Der Antrag kann nur persönlich beim Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.
Bei Kindern unter 16 Jahren wird zusätzlich die Zustimmung der Eltern benötigt.
(s.u. "Voraussetzungen")
Gültigkeitsdauer:
- bei Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
- Personen ab 24 Jahre = 10 Jahre
Verlängerungen sind nicht möglich!
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Emsdetten
- alter Personalausweis bzw. Kinderausweis; wenn dieser verloren ist, bitte den Reisepass oder die Geburtsurkunde mit Führerschein
- aktuelles, biometrietaugliches Foto
- schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei Personen unter 16 Jahren. Bitte nutzen Sie hierzu untenstehenden Vordruck Einverständniserklärung zur Beantragung eines Ausweispapiers.
vorläufigen Personalausweis (nur 3 Monate gültig!):
- alten Personalausweis
- aktuelles, biometrietaugliches Passfoto
Formulare
Hinweise für Emsdetten
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Bei Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel gehen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises folgendermaßen vor:
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Bei vorzeitiger Beantragung erhalten Sie den neuen Personalausweis erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem erfolgten Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt ausgehändigt. Vor der Aushändigung des Personalausweises überprüft die Behörde die Namensführung anhand
- der Eheurkunde,
- des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder
- der Bescheinigung über die Namensführung.
Fristen
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
Hinweise für Emsdetten
- Personalausweis unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- Personalausweis ab 24 Jahre: 37,00 Euro
- vorläufiger (3 Monate gültiger) Personalausweis: 10 Euro
Weitere Gebührenregelungen
- Erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN gebührenfrei
- Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen): gebührenfrei
- Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Emsdetten
Hinweise zu den Einreise- und Visabestimmungen anderer Länder finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Dort können Sie auch erfahren, ob für das Land, in das Sie einreisen möchten, ein Personalausweis ausreichend ist, oder ob Sie einen Reisepass benötigen.
Viele weitere Informationen über den neuen Personalausweis finden Sie unter: www.personalausweisportal.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021
Stichwörter
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