Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden Deutschen die Pflicht, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Wenn Sie derzeit kein gültiges Ausweisdokument besitzen, beantragen Sie dieses bitte beim Bürgerservice der Stadt.
Bitte vereinbaren Sie Ihren gewünschten Termin über unser Terminbuchungssystem. Sollte dies wider Erwarten nicht funktionieren, können Sie den Bürgerservice auch telefonisch erreichen unter der Rufnummer 02241/243-589 oder per E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer an buergerservice@sankt-augustin.de.
Sie waren bereits im Bürgerservice und haben einen neuen Personalausweis beantragt?
Im Rahmen Ihrer Vorsprache haben Sie Ihre zukünftigen Ausweisdaten und auch einen QR-Code erhalten. Hiermit haben Sie die Möglichkeit den aktuellen Status Ihres Dokumentes abzufragen. Sobald Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt, können sie dieses, ohne Termin und ohne ein Ticket zu ziehen, an der Info-Theke beim Bürgerservice abholen.
Der Personalausweis
Der Personalausweis im Scheckkartenformat ist mit einer Onlinefunktion, der elektronischen Identitätsfunktion (eId) ausgestattet und zehn Jahre bzw. sechs Jahre bei Personen unter 24 Jahren gültig. Die elektronische Identitätsfunktion ermöglicht es, dass auf Ihren Wunsch Fingerabdrücke auf dem Ausweis gespeichert werden können. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung des Ausweises zu Ihnen und erhöht somit die Sicherheit. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden. Weitere umfangreiche Informationen finden Sie hier. Wenn Ihr neuer Personalausweis fertig gestellt ist, erhalten Sie den sogenannten PIN-Brief von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt. Zwei bis drei Tage nach Erhalt des PIN-Briefes liegt der Ausweis zur Abholung beim Bürgerservice bereit. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren alten Ausweis mit.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
- Identitätspapier z. B. alter Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass, Personalausweis
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild, ab einer Körpergröße von mindestens 1,35 m der Selbstbedienungsterminal genutzt werden
- Bei Personen unter 16 Jahren muss der Antragsvordruck zusätzlich vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter, Vormund oder Betreuer, der das
- Aufenthaltsbestimmungsrecht hat) am Meldeschalter mit unterschrieben werden.Wenn die Ehe geschieden ist, muss der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk vorgelegt werden.
- Bei Vormundschaften, Betreuungsverhältnissen oder Aufenthaltspflegschaften ist die Bestallungsurkunde erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache durch die benötigte Unterschrift altersunabhängig unbedingt notwendig ist.
Formulare
Hinweise für Sankt Augustin
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sankt Augustin
Verfahrensablauf
Bei Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel gehen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises folgendermaßen vor:
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Bei vorzeitiger Beantragung erhalten Sie den neuen Personalausweis erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem erfolgten Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt ausgehändigt. Vor der Aushändigung des Personalausweises überprüft die Behörde die Namensführung anhand
- der Eheurkunde,
- des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder
- der Bescheinigung über die Namensführung.
Fristen
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Sankt Augustin
Die gesamte Bearbeitungsdauer beträgt ca. drei Wochen.
Kosten
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021
Stichwörter
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