Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.
Beschreibung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr benötigen einen Personalausweis bzw. einen Reisepass.
- Der Antrag muss persönlich im Bürgerbüro gestellt werden.
- Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt 10 Jahre. Ausgenommen sind die Ausweise der Personen, die bei der Beantragung jünger als 24 sind. Hier beschränkt sich die Gültigkeit auf 6 Jahre.
- Die Abholung erfolgt im Bürgerbüro Stadtmitte.
- Wenn Sie eine andere Person zum Abholen Ihres neuen Personalausweises bevollmächtigen, benötigt diese Person eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht und Ihren alten Personalausweis. Die/der Abholer/in muss sich selbst mit einem Ausweis bzw. Pass ausweisen können. Da die Vollmacht Angaben zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion sowie zum Erhalt des PIN-Briefes enthalten muss, nutzen Sie bitte das unten angehängte Formular.
Anwendungsmöglichkeiten für Ihren neuen Ausweis
- Online ausweisen
- An Automaten ausweisen
- Automatisch Formulare ausfüllen
- Online-Behördengänge
- Barrierefreie Internetdienste nutzen
- Zutrittskontrollen
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Ausweis. Dieser ist nur 3 Monate gültig. Bei vorläufigen Personalausweisen gibt es nach Feststellung der Identität keine Wartezeiten.
Der Personalausweis wird nicht verlängert, sondern Sie erhalten einen neuen Ausweis. Denken Sie daran, rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen zu beantragen.
Hier erfahren Sie ob Ihr Personalausweis bereits abholbereit ist: Serviceportal
Besonderheiten
Als Ausweisinhaber sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises dem Bürgerbüro zu melden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bergisch Gladbach
- der jetzige Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
- bei Kindern unter 16 Jahren:
- die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
- Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten - ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel) - nicht älter als 12 Monate. Zum Thema Passbild erhalten Sie auch vom Bundesministerium des Innern einige Informationen.
Formulare
Hinweise für Bergisch Gladbach
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bergisch Gladbach
Verfahrensablauf
Bei Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel gehen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises folgendermaßen vor:
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Bei vorzeitiger Beantragung erhalten Sie den neuen Personalausweis erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem erfolgten Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt ausgehändigt. Vor der Aushändigung des Personalausweises überprüft die Behörde die Namensführung anhand
- der Eheurkunde,
- des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder
- der Bescheinigung über die Namensführung.
Fristen
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
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Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.
- Antragsteller unter 24 Jahren ( wie auch erster Personalausweis für Personen unter 24 Jahren) 22,80 Euro
- Antragsteller über 24 Jahren 37,00 Euro
- Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro
- Verlustmeldung zusätzlich 3,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bergisch Gladbach
Weitere Informationen
Hinweise für Bergisch Gladbach
- Personalausweis
- Hier erfahren Sie ob Ihr Personalausweis bereits abholbereit ist: ServiceportalInformations- und Serviceportal des Bundesministeriums des Inneren zum neuen Personalausweis
- Einverständniserklärung Bitte legen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular in einem der Bürgerbüros vor.
- Verlustanzeige Legen Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular in einem der Bürgerbüros vor.
- Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises Geben Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular bei der Abholung dem Bevollmächtigten mit.
- Wiederauffindungsanzeige Legen Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular in einem der Bürgerbüros vor.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021