Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Für deutsche Staatsbürger ab 16 Jahren ist im Regelfall ein Personalausweis auszustellen. Auf Antrag beider Elternteile kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Entsprechende Formulare finden Sie unter "benötigte Unterlagen".
Antragsteller ab 24 Jahren erhalten einen Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
Für die Beantragung ist persönliche Vorsprache erforderlich. Es dauert ca. 4 Wochen bis der Ausweis fertig gestellt ist. Diese werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Bürgerbüro hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit.
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Die hierfür benötigten Unterlagen sind der alte Ausweis und ein Foto. Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10 Euro.
Der Personalausweis sollte grundsätzlich persönlich abgeholt werden und kann nur ausgehändigt werden, wenn der Erhalt des PIN-Briefes bestätigt wird. Bei Nichterhalt des PIN-Briefes ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Personalausweises vorgeschrieben ist, bzw. dass die Einreise nur mit einem Reisepass möglich ist. Weitere Informationen finden Sie über die Seite des Auswärtigen Amtes.
Das Bürgerbüro erteilt Ihnen hierzu keine verbindlichen Auskünfte. (§ 1 Absatz 1 ; 1.1.2 Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedstaaten und ausländischer Staaten) PassVwV
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig.
Personalausweis (Erstantrag)
Der Personalausweis kann auf Antrag beider Elternteile ab dem 12. Lebensjahr beantragt werden, spätestens ist er jedoch ab dem vollendeten 16. Lebensjahr zu beantragen. In diesem Fall ist eine Antragsstellung bereits 4-6 Wochen vor dem 16. Geburtstag möglich.
Um evtl. Unstimmigkeiten in den Melderegistereintragungen sofort ausräumen zu können, empfiehlt es sich, das Familienstammbuch oder eine andere Personenstandsurkunde zur Antragstellung mitzubringen.
Personalausweis (Eheschließung)
Trifft zu, wenn geheiratet haben und Ihr Familienname sich geändert hat.
Personalausweis (Eintrag eines Doktortitels)
Sie möchten Ihren Doktortitel in Ihren Personalausweis eintragen lassen? Legen Sie uns bitte die Genehmigungsurkunde vor.
Personalausweis (Einbürgerung)
Trifft zu, wenn Sie sich einbürgern lassen haben und nun die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldbröl
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Alter Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Original Geburtsurkunde
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Biometrie taugliche Passbilder (nicht älter als 6 Monate)
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Einverständniserklärung (falls beantragende Person unter 16 Jahre)
- Genehmigungsurkunde (Bei Eintrag eines Doktortitels)
Formulare
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Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldbröl
Verfahrensablauf
Bei Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel gehen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises folgendermaßen vor:
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Bei vorzeitiger Beantragung erhalten Sie den neuen Personalausweis erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem erfolgten Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt ausgehändigt. Vor der Aushändigung des Personalausweises überprüft die Behörde die Namensführung anhand
- der Eheurkunde,
- des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder
- der Bescheinigung über die Namensführung.
Fristen
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021
Stichwörter
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