Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.
Beschreibung
Hinweise für Goch
Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname also zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen mit der Heirat ebenfalls ändern.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Sollten Sie sofort nach der Heirat mit Namenswechsel beziehungsweise nach Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel Ihren neuen Personalausweis zum Beispiel für eine Auslandsreise benötigen, können Sie Ihren Ausweis mit dem neuen Namen frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Tag der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beantragen. Dazu benötigen Sie dann auch einen entsprechenden Nachweis wie z.B. Reiseunterlagen oder Buchungsbestätigung oder Ähnliches. Als Ausstellungsdatum wird dann der Tag der geplanten Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen. Die Aushändigung des neuen Personalausweises darf erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt erfolgen. Vor der Beantragung des Personalausweises ist die Namensführung anhand der der Bescheinigung des Standesamtes ( Datum der Eheschließung und neue Namensführung müssen enthalten sein) zu überprüfen.
In allen Fällen, in denen sich der zum Antragszeitpunkt angegebene Eheschließungstermin nachträglich auf ein späteres Datum verschiebt und folglich das Ausstellungsdatum des Personalausweises mit dem neuen Familiennamen vor dem neuen Eheschließungstermin liegt, ist der Personalausweis ungültig. Er darf nicht ausgehändigt werden. Gegebenenfalls müssen Sie den Personalausweis gebührenpflichtig neu beantragen.
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Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Goch
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Goch
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Bei Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel gehen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises folgendermaßen vor:
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Bei vorzeitiger Beantragung erhalten Sie den neuen Personalausweis erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem erfolgten Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt ausgehändigt. Vor der Aushändigung des Personalausweises überprüft die Behörde die Namensführung anhand
- der Eheurkunde,
- des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder
- der Bescheinigung über die Namensführung.
Fristen
Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Goch
- 5 Wochen (Herstellung erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin)
- Ein Tag (der vorläufige Ausweis kann in der Regel vor Ort ausgestellt werden)
Kosten
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- Personalausweis unter 24 Jahren: 22,80€
Zahlungsziel:
bei Beantragung - Personalausweis über 24 Jahre: 37,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung - vorläufiger Personalausweis: 10,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Goch
Wenn Sie nach einer Scheidung den Geburtsnamen wieder annehmen, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021
Stichwörter
Hinweise für Goch