Infektionsschutz

    Infektionsschutz

    Hinweise für Hamm

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Erkennung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Infektionskrankheiten)

    Infektionskrankheiten werden von Mikroorganismen (wie Viren, Bakterien, Pilzen) oder deren toxischen Produkten verursacht, die mittelbar oder unmittelbar auf den Menschen übertragen werden können.

    Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es durch Aufklärung und Beratung das Auftreten von übertragbaren Krankheiten zu vermeiden bzw. deren Weiterverbreitung durch Aufdeckung der Infektionsketten zu verhindern.
    Im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen beim Menschen (IfSG) sind die übertragbaren Krankheiten genannt, die von Ärzten und Laboratorien dem Gesundheitsamt gemeldet werden müssen, damit von hier aus geeignete Maßnahmen der Verhütung und Bekämpfung getroffen werden können.

    Mehr Informationen zum Infektionsschutz hier:

    Rechtsgrundlagen allgemein
    Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen beim Menschen (IfSG)
    Hygieneverordnung NRW Trinkwasserverordnung
    ÖGDG NRW
    HygMedVO

     

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    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Infektionsschutz und Umwelthygiene

    Adresse

    Hausanschrift

    Lessingstraße 26

    59063 Hamm

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gesundheitsamt Außenstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Lessingstraße 26

    59063 Hamm

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de