InfektionsschutzOnline erledigen

    Infektionsschutz

    Hinweise für Moers

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) dient dazu, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

    Dieser komplexe Aufgabenbereich ist beim Kreis Wesel, Fachbereich Gesundheitswesen, Telefon: 02 81 / 207-0, angesiedelt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02 81/207-0

    Fax: 02 81/207-40 43

    E-Mail: post@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Moers

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de