InfektionsschutzOnline erledigen

    Infektionsschutz

    Hinweise für Remscheid

    Beschreibung

    Hinweise für Remscheid

    Entschädigungen bei Tätigkeitsverbot oder Betreuungserfordernis nach §56 Abs. 1 und §56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

    Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind. Dies gilt für Entschädigungen bei Tätigkeitsverbot oder bei einem Betreuungserfordernis.

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    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Remscheid

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 1

    42853 Remscheid

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Formulare

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de